Modul 29-M30UW_ver1 Umweltwissenschaften Basismodul Verwaltungsrecht

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Modulangebot angezeigt.

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden erwerben grundlegene Kenntnisse des Rechts, insbesondere des öffentlichen Rechts. Im Mittelpunkt steht das Erlernen rechtsstaatlicher Kriterien, welche die unabdingbaren Voraussetzungen für das Verständnis juristischer Sachverhalte bilden. Der Erwerb dieser Kenntnisse versetzt die Studierenden in die Lage, konkrete Sachverhalte problemorientiert und unter Beachtung spezifisch juristischer Lösungsstrategien zu bearbeiten.
Durch den Erwerb des rechtlichen Basiswissens werden die Studierenden auf die Teilnahme an dem Modul Umweltrecht vorbereitet. Der Kompetenzerwerb wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfung festgestellt. Dabei werden zum einen inhaltliche Fragen abgeprüft. Auf der anderen Seite ermöglicht diese Prüfungsform auch den Nachweis eines Kompetenzerwerbs im Hinblick auf typisch juristische Arbeitstechniken und Denkweisen. Die Studierenden erbringen den Nachweis, in der fachlichen Kommunikation mit Juristen deren Argumentation nachvollziehen zu können. Die Prüfung wird veranstaltungsübergreifend von einem der Lehrenden der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen durchgeführt.

Lehrinhalte

Die Veranstaltung "Einführung in das Öffentliche Recht" widmet sich der Vermittlung öffentlich-rechtlichen Grundlagenwissens. Es werden sowohl verfassungsrechtliche wie verwaltungsrechtliche Themen angesprochen. Neben der Funktion und Wirkungsweise von Recht und dem Aufbau der Rechtsordnung werden im Bereich des Verfassungsrechts Fragen der Grundrechte und der Gesetzgebung behandelt. Im Bereich des Verwaltungsrechts werden die Grundzüge der Verwaltungsorganisation, Handlungsformen der Verwaltung und ihre Funktionen thematisiert.
Die Veranstaltung "Einführung in das Umweltrecht" vertieft die bereits in der Veranstaltung "Einführung in das Öffentliche Recht" erworbenen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse und macht die Studierenden mit der Materie des Umweltschutzrechts und des Umweltverwaltungsrechts vertraut.
Weiterhin haben die Studierenden an einer Veranstaltung zu Methoden und Grundlagen teilzunehmen, welche sich den historischen, soziologischen und methodischen Grundlagen des Rechts widmet.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Einführung in das Umweltrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Einführung in das Öffentliche Recht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung zu Methoden und Grundlagen des Rechts
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Die Studierenden wählen eine Veranstaltung aus dem Angebot der Fakultät aus. Die für den Studiengang Umweltwissenschaften freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitg vor Beginn der Vorlesungszeit im eKVV bekanntgegeben.


Prüfungen

Klausur
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Klausur mit einer Dauer zwischen 120 und 240 Minuten

Weitere Hinweise

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Wintersemester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.