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Auslaufendes Angebot
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
In diesem Modul werden Ihnen grundlegende Kompetenzen für das Anleiten und die Gestaltung von normierten und nicht normierten Sportarten, unter den Bedingungen des Freizeit- und Gesundheitssports vermittelt und die eigenen Bewegungserfahrungen erweitert. Des Weiteren lernen Sie, bewegungswissenschaftliche Theorien und Modelle hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit einzuschätzen.
Exemplarisch wird in einem der gewählten Seminare eine Sportpraxisprüfung zum Kompetenzbereich "sportmotorisches Können" (Fachpraktische Prüfung) erbracht. In gesundheitssportlich ausgerichteten Praxisfeldern kann diese Prüfungsleistung zum Kompetenzbereich "Lehren" (Lehrpraktische Prüfung) sein. Die Theorieprüfung zum Kompetenzbereich "bewegungstheoretisches, fachspezifisches Wissen" wird exemplarisch in einer für die Sportpraxisprüfung nicht gewählten Veranstaltung eines anderen Bereichs erbracht.
Nicht in allen im Modul angebotenen Wahlpflichtkursen besteht die Möglichkeit, eine Sportpraxis- oder Theorieprüfung abzulegen.
In diesem Modul werden Ihre Erfahrungen und Kenntnisse in verschiedenen Sport- und Bewegungsfeldern erweitert. Exemplarisch erwerben Sie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Eigenrealisation im Breich (1) der gesundheitssportrelevanten Bewegungsaktivitäten (z.B. "Aqua-Fitness"; "Krafttraining", "Tai Chi", "Körpertherapie" etc.) und vertiefen Ihre methodischen Kenntnisse für deren Vermittlung. In einem Kurs aus dem Bereich (2) Natursportarten (z.B. "Rudern", "Kanu", "Segeln", "Surfen", "Skifahren", "Snowboard", "Radwandern", "Bergwandern") werden im Rahmen einer Exkursion, die verpflichtend ist, auch die besonderen erlebnispädagogischen Möglichkeiten dieser Bewegungsfelder thematisiert. Ein Kurs ist im Bereich (3) Kampfsportarten (z.B. "Judo", "Kickboxen", "Selbstverteidigung" etc.) und ein weiterer Kurs ist vorzugsweise in einem freizeitsportlich relevanten Bereich zu studieren (z.B. "Golf"; "Baseball", "Beachvolleyball", weiteres Sportspiel; "Akrobatik" etc.). Sie lernen bewegungs- und trainingswissenschaftliche Theorien auf die jeweiligen Praxisfelder zu übertragen.
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Spätestens zu Studienbeginn der Module 61-P-PIuB und 61-P-PIB-A bzw. 61-P-PIB-B ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem bescheinigt wird, dass die Studentin oder der Student sich den körperlichen Anforderungen eines Sportstudiums unterziehen kann. Das Attest darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.
Hinweise zur Veranstaltungs- und Prüfungswahl:
In diesem Modul ist nur eine Sportpraxisprüfung zu absolvieren, die entweder eine Lehrpraktische Prüfung oder eine Fachpraktische Prüfung sein kann.
In der Veranstaltung, in der die Sportpraxisprüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
In den Seminaren werden didaktisch-methodische und bewegungstheoretische Aspekte des jeweiligen Sport- und Bewegungsfeldes integrativ vermittelt und ebenso die sportartspezifische Leistungsfähigkeit und Technik geschult. Aus fachlichen und organisatorischen Gründen ist in den Sport-und Bewegungsfeldern eine getrennte Überprüfung der Einzelaspekte des Kompetenzerwerbs (Motorische Kompetenz, Lehrkompetenz, fachspezifisches Wissen) notwendig.
Modulstruktur: 3 SL, 2 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
Praxiskurs (1) Gesundheitssport
(Seminar)
Eine Studienleistung ist eine Aufgabe, die zu Übungszwecken erbracht wird. Solche Aufgaben sind in einem Praxiskurs die Demonstration sportpraktischer Leistungen sowie die Anleitung von Sportgruppen im kleineren Umfang (ca. 10 bis 20 Minuten). Darüber hinaus kann die Anfertigung eines Sitzungsprotokolls oder eines Abstracts von einem kürzeren Text im Umfang von höchstens 1200 Wörtern etc. vorgesehen werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
Praxiskurs (2) Natursport (Exkursion)
(Seminar)
s.o. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
Praxiskurs (3) Kampfsport und Bewegung
(Seminar)
s.o. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
Praxiskurs weitere Sportart
(Seminar)
s.o. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Theorieprüfung findet in Form einer Klausur (50 bis 60 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20 bis 30 Minuten) statt.
Eine Sportpraxisprüfung in Form einer Fachpraktischen Prüfung besteht aus der Überprüfung der sportartspezifischen Leistungsfähigkeit und Technik.
Es ist entweder eine Fachpraktische oder eine Lehrpraktische Prüfung zu erbringen.
Eine Sportpraxisprüfung in Form einer Lehrpraktischen Prüfung besteht aus der Überprüfung der Planungs- und Lehrkompetenz (ca. 30 Minuten Durchführung einer Lehrprobe mit einer ausgewählten Lerngruppe).
Es ist entweder eine Fachpraktische oder eine Lehrpraktische Prüfung zu erbringen.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Wintersemester.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Sportwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 15.05.2017 mit Berichtigung vom 04.06.2018 und Änderung vom 10.12.2024] | 1-Fach (fw) | Psychologie und Bewegung | 3. | zwei Semester | Wahlpflicht |
Sportwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012 mit Änderungen vom 02.09.2013, 15.05.2017 und Berichtigung vom 01.06.2017] | 1-Fach (fw) | Psychologie und Bewegung | 3. | zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul ist eine automatische Vollständigkeitsprüfung durch das System nicht möglich.
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