Modul 30-M7 Bachelorarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Abschlussarbeit bildet mit 10 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen bestand, werden nun Erfahrungen gemacht mit der Organisation einer größeren Einzelarbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.

Lehrinhalte

Das Abschlussmodul besteht aus der Bachelorarbeit.
Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verbindlich, wird aber dringend empfohlen. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der BA-Arbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Gespräche und Diskussionen mit den Betreuerinnen und Betreuern der Arbeit.

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und kann zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der Module des BA-Sozialwissenschaften zuordnen lässt (sowohl den Modulen der fachlichen Basis als auch den Profilmodulen). Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Soziologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss Professor/in sein. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen und der Umfang soll ca. 30 Seiten betragen. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.

Empfohlene Vorkenntnisse

Die Module des 1.-4. Semesters sollten abgeschlossen sein.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Der Besuch eines Kolloquiums wird dringend nahegelegt.

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 0 h (0 + 0)
LP -

Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verbindlich wird aber dringend empfohlen.


Prüfungen

Bachelorarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 300h
LP2 10

Die Bearbeitungszeit in Vollzeit beträgt 8 Wochen. Umfang der Arbeit, ca. 30 Seiten.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Kernfach (fw) 6. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 6. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Kernfach (fw) 6. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 6. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.