Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, erste umweltrechtliche Kenntnisse zu sammeln. So lernen die Studierenden die entsprechenden verwaltungs-, straf- und zivilrechtlichen Normen kennen und üben die Behandlung von Fällen aus diesen Bereichen vor den verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Durch die Besprechung von Fällen lernen die Studierenden wie sie die möglichen auftauchenden Probleme abstrahieren und deren Lösungswege auf ähnliche Fälle anwenden können. Diese Kompetenzen stellen sie im Rahmen der Prüfungsleistung unter Beweis.
Der immer rasantere technische Fortschritt mit seinen nicht zu leugnenden Auswirkungen auf unsere natürlichen Lebensgrundlagen hat in den vergangenen drei Jahrzehnten zum Erlass einer Fülle umweltschutzrelevanter, in erster Linie öffentlich-rechtlicher Vorschriften geführt. Mit der darin primär zum Ausdruck kommenden Sorge des Menschen für seine Umwelt ging und geht geradezu zwangsläufig der Anstieg der Regelungsdichte in diesem Bereich einher. Das begünstigte die Etablierung des sog. "Umweltrechts" als einem eigenständigen Teilbereich namentlich des Öffentlichen Rechts, wobei es naturgemäß aber auch deutliche Bezüge zum Zivil- und Strafrecht (sog. "Umweltprivatrecht", "Umweltstrafrecht") gibt.
29-M30NF bzw. 29-M31NF
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Modulstruktur: 1 bPr 1
In der Regel werden die Veranstaltungen "Umweltverwaltungsrecht I" (SS), "Umweltverwaltungsrecht II" (WS), "Umweltvölkerrecht und Europäisches Umweltrecht" (WS) angeboten. Dieses Angebot wird teilweise durch weitere Veranstaltungen und insbesondere Seminare ergänzt. Die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.
In der Regel werden die Veranstaltungen "Umweltverwaltungsrecht I" (SS), "Umweltverwaltungsrecht II" (WS), "Umweltvölkerrecht und Europäisches Umweltrecht" (WS) angeboten. Dieses Angebot wird teilweise durch weitere Veranstaltungen und insbesondere Seminare ergänzt. Die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.
In der Regel werden die Veranstaltungen "Umweltverwaltungsrecht I" (SS), "Umweltverwaltungsrecht II" (WS), "Umweltvölkerrecht und Europäisches Umweltrecht" (WS) angeboten. Dieses Angebot wird teilweise durch weitere Veranstaltungen und insbesondere Seminare ergänzt. Die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.
In welcher Veranstaltung eine Modulprüfung angeboten wird, ist dem ekVV zu entnehmen. Die oder der jeweilige Lehrende der Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.
Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Profilstudium | 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Organisation und Verbände | 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.