Modul 29-M50NF Privatrecht II

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Es werden Kenntnisse des besonderen Schuldrechts und des Sachenrechts vermittelt. Die Studierenden vertiefen ihre methodischen Kenntnisse in der Technik der Falllösung im Privatrecht. Sie lernen anhand einiger behandelter Standard-Fälle, wie sie selbständig etwas anders angelegte Fälle lösen können.
Im Rahmen der Prüfungsleistung weisen die Studierenden nach, dass sie die spezifische Methodik der privatrechtlichen Falllösung weiter vertiefen konnten. Sie beherrschen Subsumtion und Gutachtenstil als grundlegende, juristische Darstellungstechniken. Aufgrund ihres erworbenen Transferwissens können die Studierenden im Rahmen der Prüfungsleistung auch unbekannte Sachverhalte der Lehrgebiete des Moduls überzeugend rechtlich bewerten.

Lehrinhalte

Das Modul "Privatrecht II" baut auf die Inhalte des Moduls "Privatrecht I" auf. Es werden die gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung und Geschäftsführung ohne Auftrag, behandelt. Im Grundkurs Sachenrecht wird ein Überblick über das Recht der beweglichen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien) gegeben. Näher behandelt werden vor allem Erwerb und Schutz des Eigentums sowie der Besitz.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M1NF
29-M10NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Gesetzliche Schuldverhältnisse
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Sachenrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden Tutorials zu "Gesetzliche Schuldverhältnisse" (WiSe/SoSe) oder zum "Sachenrecht" (WiSe/SoSe) angeboten.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen

Sie kann nach Wahl der Studierenden in einer der Vorlesungsveranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.