Modul 29-M40NF Rechtsgeschichte

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Den Studierenden sollen Kenntnisse der Rechtsgeschichte vermittelt werden. Die geschichtlichen Grundlagen helfen ihnen, das Normen- und Gerichtssystem in Deutschland zu verstehen. Dadurch erlangen sie die Fähigkeit, systematisch an die von ihnen zu bearbeitenden Fälle heranzugehen und zu diesen eine vertretbare Lösung zu entwickeln.
Durch die Teilnahme an der Prüfungsleistung erbringen die Studierenden den Nachweis, rechtshistorische Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die Rechtsentwicklung und die heutige Rechtsanwendung zu erkennen und unter Verwendung der Fachterminologie überzeugend darstellen zu können. Soweit dies im Rahmen einer Seminarveranstaltung erfolgt, weisen die Studierenden zudem nach, die zuvor erarbeiteten Ergebnisse vor einer Gruppe fachkundiger Zuhörer präsentieren und diskutieren zu können.

Lehrinhalte

Es werden geschichtliche Veranstaltungen mit privatrechtlichem, öffentlich-rechtlichem und strafrechtlichem Bezug angeboten. Neben der Privatrechtsgeschichte werden die Ideengeschichte des Verfassungsrechts und die Strafrechtsgeschichte behandelt. Diese geschichtlichen Grundlagen helfen den Studierenden, unser Rechtsnormen- und Gerichtssystem zu verstehen. Dadurch wird die Lösung der Fälle auf allen Gebieten des Rechts erleichtert.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M1NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Veranstaltung I
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Regelmäßig werden Veranstaltungen zu den folgenden stofflichen Gebieten und Themen angeboten:
„Römisches Recht“, „Verfassungsgeschichte“ und „Historische Grundlagen des Strafrechts“.

Veranstaltung II
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Regelmäßig werden Veranstaltungen zu den folgenden stofflichen Gebieten und Themen angeboten:
„Römisches Recht“, „Verfassungsgeschichte“ und „Historische Grundlagen des Strafrechts“.

Veranstaltung III
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [Pr]

Regelmäßig werden Veranstaltungen zu den folgenden stofflichen Gebieten und Themen angeboten:
„Römisches Recht“, „Verfassungsgeschichte“ und „Historische Grundlagen des Strafrechts“.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Veranstaltung III (Seminar o. Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Referate mit einer Dauer von 15 bis 25 Minuten mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von 18-30 Seiten. Wird die Leistung in einer Seminarveranstaltung erbracht, so geht auch die Beteiligung an der Diskussion mit die Prüfungsbewertung ein.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Der jeweilige Lehrende legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.