Modul 29-M72NF Steuerrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die zu erwerbenden Kompetenzen im Handels- und Gesellschaftsrecht stellen die Grundlage für die Vermittlung steuerrechtlicher Grundkenntnisse dar. Außer den maßgeblichen steuerrechtlichen Normen für Personen und Unternehmen lernen die Studierenden auch die Formen der Rechtsdurchsetzung vor den Finanzgerichten kennen.
Im Rahmen der Prüfungsleistung zeigen die Studierenden bei der Bearbeitung eines unbekannten Falls, dass sie aufgrund ihrer inhaltlichen und methodischen Kompetenzen in der Lage sind, einen unbekannten Fall rechtlich überzeugend zu lösen und ihre Lösung unter Verwendung der juristischen Darstellungstechniken und der Fachterminologie darzustellen.

Lehrinhalte

Neben den Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts wird insbesondere auf das Steuerrecht der Unternehmen eingegangen (Steuerschuldrecht, Zurechnung von Einkünften, Aufwand, Vermögen einschließlich wirtschaftlichem Eigentum, Missbrauchsabwehr), gewerbliche Einkünfte des Einzel- und des Mitunternehmers - laufende Einkünfte und Beendigung des Betriebs, Grundlagen der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer, Rechtsformwahl nach der "Steuerreform 2002"). Grundlagen werden zunächst in der Veranstaltung "Grundkurs Handels- und Gesellschaftrecht" gelegt.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10NF
29-M30NF bzw. 29-M31NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [Pr]
Veranstaltung II
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Es werden in der Regel die Veranstaltungen "Unternehmenssteuerrecht" und "Einführung in das Steuerrecht" angeboten.


Prüfungen

Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer. Den genauen Umfang legt der jeweilige Lehrende fest.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.