Modul 29-M31NF Öffentliches Recht I - Verwaltungsrecht I

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Es sollen erste grundlegende Kenntnisse im Verwaltungsrecht und die Technik der Falllösung vermittelt werden. Da das Verwaltungsrecht an der Schnittstelle von Staat und Bürger steht, werden zentrale Inhalte des Verfassungs- und Europarechts aber auch des Völkerrechts erst durch das Verwaltungsrecht konkret.
Im Rahmen der Prüfungsleistung weisen die Studierenden nach, dass sie die spezifische Methodik der verwaltungsrechtlichen Falllösung beherrschen. Gegenstand der Prüfung sind einfache, unbekannte, verwaltungsrechtliche Fälle. Die Studierenden erbringen den Nachweis, aufgrund des erworbenen Transferwissens solche Sachverhalte rechtlich überzeugend lösen zu können.

Lehrinhalte

In der Vorlesung Verwaltungsrecht I werden die Grundstrukturen des Verwaltungsrechts und das juristische Handwerkszeug zur Bewältigung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen vermittelt. Schwerpunkte der Vorlesung sind die Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns sowie die Grundsätze, die das Handeln der Verwaltung zwischen Rechtsbindung und Gestaltungsfreiheit bestimmen, die Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag etc.), die Kontrolle der Verwaltung und die Folgen von Verwaltungsfehlern sowie die Verwaltungsorganisation.
Zusätzlich wird ein Tutorium zum Erlernen der verwaltungsrechtsspezifischen Falllösungstechnik angeboten.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Tutorium zur Veranstaltung Allgemeines Verwaltungsrecht
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Verwaltungsrecht I
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [Pr]

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Verwaltungsrecht I (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Der jeweilige Lehrende legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Organisation und Verbände 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.