Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Teilnehmer des Bachelorangebotes erhalten die Gelegenheit, ihr bereits erworbenes Wissen in einem von ihnen gewählten Spezialgebiet durch eine eigenständige und vertiefte wissenschaftliche Durchdringung eines speziellen Themas zu ergänzen. Die Bachelorarbeit soll als Abschlussarbeit des Studiengangs die Befähigung der Studierenden unter Beweis stellen, sich innerhalb einer begrenzten Zeit wissenschaftlich umfassend mit einem Thema auseinander zu setzen. Um sicherzustellen, dass die Methodik wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht wird, stehen entsprechende Begleitangebote zur Verfügung.
Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, in einer der drei Fachsäulen Privatrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht die Bachelorarbeit zu erstellen, wobei zumindest ein abstrakter Bezug zum Wirtschaftsrecht bestehen muss.
In der Regel wird dies in einer der von der Fakultät in einer großen Vielzahl und Bandbreite angebotenen Seminarveranstaltungen erfolgen, die sich insbesondere aktuellen rechtlichen Fragestellungen widmen. Es ist aber auch denkbar, dass die Bachelorarbeit in Absprache mit den jeweils zuständigen Lehrenden im Anschluss an eine andere Veranstaltung aus dem Angebot der Fakultät für Rechtswissenschaft erstellt wird. Diese Veranstaltung muss hinsichtlich der Semesterzahl und - mit Blick sowohl auf den fachlichen Anspruch als auch auf den Bewertungsmaßstab - den Anforderungen an eine Abschlussarbeit im Rahmen eines Bachelorstudiums entsprechen.
Die Veranstaltung kann sowohl dem Privatrecht als auch dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht entstammen. Voraussetzung für die Wahl einer Veranstaltung im Strafrecht ist die Wahl des Moduls 29-M11RM. Voraussetzung für die Wahl einer Veranstaltung im Öffentlichen Recht ist die Wahl des Moduls 29-M21RM.
Neben der fachlichwissenschaftlichen Betreuung durch den Lehrenden besteht eine methodische Betreuung durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der als Ansprechpartner bei Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Bachelorarbeit fungiert. Bei Bedarf werden Kolloquien unter Leitung des wissenschaftlichen Mitarbeiters durchgeführt, in denen sich die Ersteller der Bachelorarbeiten unter fachkundiger Anleitung austauschen können. Die Bachelorarbeit kann dabei eine fallbezogene Arbeit sein, aber auch eine themenbezogene Aufgabenstellung enthalten.
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Erfolgreiche Teilnahme an den Modulen 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM(_a), 29-M4 RM (Privatrecht I-IV)oder 29-M10RM und 29-M11RM (StrafrechtI-II) oder 29-M20RM und 29-M21RM (Öffentliches Recht I-II). Die Voraussetzungen richten sich nach der Fachsäule, der das ins Auge gefasste Thema zuzuordnen ist (Fachsäule Privatrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht).
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Studierenden erstellen - i.d.R. im Rahmen eines Seminares - eine Bachelorarbeit im Umfang von i. d. R. 18 bis 30 Seiten. Wird die Arbeit im Rahmen eines Seminars erstellt, so richten sich die zeitlichen Voraussetzungen der Bearbeitung nach den Vorgaben des Veranstalters. Andernfalls beträgt die Bearbeitungsdauer 6 Wochen. Sie beginnt in diesem Fall mit der Ausgabe des Themas.
Der Veranstalter der Begleitveranstaltung betreut und bewertet die Bachelorarbeit.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] | 1-Fach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] | 1-Fach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] | 1-Fach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.