Modul 29-M1RM Privatrecht I

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sollen solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils des BGB erwerben, da die hier enthaltenen Rechtsgrundsätze auch in allen anderen Bereichen des materiellen Zivilrechts permanent Anwendung finden. Insoweit ist Ziel dieses Moduls auch, systematisches Verständnis für das Ineinandergreifen der unterschiedlichen Teilgebiete des Bürgerlichen Rechts und des Zivilrechts im Allgemeinen zu schaffen. Ferner kommen die Studierenden zum ersten Mal mit den Arbeitstechniken Gutachtenstil und Subsumtion in Berührung. Die Studierenden erhalten ausreichend Zeit, um sich auch im Selbststudium mit diesen grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen.
Im Rahmen der Prüfungsleistung weisen die Studierenden nach, dass sie die Methodik der privatrechtlichen Fallbearbeitung beherrschen. Sie erbringen mit Hilfe des erworbenen Transferwissens den Nachweis, einfache, unbekannte Sachverhalte aus dem Bereich der Rechtsgeschäftslehre rechtlich überzeugend lösen und darstellen zu können.

Lehrinhalte

Dieses Modul vermittelt den Studierenden Kenntnisse im ersten der fünf Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Insbesondere werden die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, das Recht der Geschäftsfähigkeit, der Stellvertretung und der Anfechtung behandelt. Die hier vermittelten Grundbegriffe sind auch für die folgenden vier Bücher des BGB (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) von Bedeutung. Während die Vorlesung die theoretischen Grundlagen vermittelt, und dabei auch die historische Herkunft des deutschen Bürgerlichen Rechts sowie die heutigen Einflüsse insbesondere durch europarechtliche Vorgaben einbezieht, vermittelt das Tutorial die Arbeitstechniken zur praktischen Anwendung in Form von Falllösungen. Insbesondere werden auch Subsumtionstechnik und Gutachtenstil vermittelt und vertieft.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs BGB Allgemeiner Teil
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [Pr]
Tutorium zum Grundkurs BGB Allgemeiner Teil
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Grundkurs BGB Allgemeiner Teil (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.

Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Eine der Prüfungsleistungen der Module 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM(_a), 29-M10-RM, 29-M20RM ist in Form einer Hausarbeit zu erbringen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 1. ein Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 1. ein Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 1. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.