Modul 29-M40RM Recht in Europa

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden lernen, sich außerhalb des deutschen Rechtssystems zu bewegen und grenzüberschreitende Sachverhalte richtig einzuordnen. Dabei geht es schwerpunktmäßig nicht darum, vertieftes Wissen in fremden Rechtssystemen zu erlangen, sondern die Grundprinzipien und insbesondere auch Unterschiede zum deutschen Recht zu erkennen und zu verstehen. Durch das erworbene Wissen ist es den Studierenden möglich, sich im Rahmen einer Transferleistung auch in fremde Materien eines Rechtssystems einzuarbeiten und so einfach gelagerte Fälle zu lösen. Dies stellen sie auch in der Modulprüfung unter Beweis.

Lehrinhalte

Es sind Veranstaltungen im Umfang von 60 Stunden Kontaktzeit (4 SWS) zu besuchen, die sich der Vermittlung von Kenntnissen über die Rechtssysteme von Staaten in Europa widmen. Die Fakultät bietet laufend eine Vielzahl von Veranstaltungen zu verschiedenen europäischen Rechtsordnungen an. Besonders umfangreich ist das Angebot für das englische und das französische Recht. Dabei wird neben einem Überblick über die Rechtsordnung allgemein auch ein vertiefter Einblick in einzelne Rechtsgebiete (z.B. Familienrecht, Gesellschaftrecht etc.) ermöglicht. Die Veranstaltungen finden in der Sprache der jeweiligen Rechtsordnung statt. Die in jedem Semester anrechenbaren Veranstaltungen werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Vorlesung Internationales Privatrecht I beschäftigt sich mit der Frage, welches Recht (d.h. das Recht welchen Staates) auf Fälle mit Auslandsberührung Anwendung findet. Dies ist in den genannten Fällen als Vorfrage zu beantworten, bevor dann das so ermittelte Recht auf den konkreten Sachverhalt Anwendung findet. Es werden die spezifischen Begrifflichkeiten des IPR in ihren Grundlagen besprochen: Verweisung, Anknüpfung, Renvoi, ordre public etc.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs Internationales Privatrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung II
Art Übung o. Vorlesung o. Vorlesung mit Übungsanteil
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III
Art Übung o. Vorlesung o. Vorlesung mit Übungsanteil
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.
Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 3. o. 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 3. o. 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.