Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden lernen, sich außerhalb des deutschen Rechtssystems zu bewegen und grenzüberschreitende Sachverhalte richtig einzuordnen. Dabei geht es schwerpunktmäßig nicht darum, vertieftes Wissen in fremden Rechtssystemen zu erlangen, sondern die Grundprinzipien und insbesondere auch Unterschiede zum deutschen Recht zu erkennen und zu verstehen. Durch das erworbene Wissen ist es den Studierenden möglich, sich im Rahmen einer Transferleistung auch in fremde Materien eines Rechtssystems einzuarbeiten und so einfach gelagerte Fälle zu lösen. Dies stellen sie auch in der Modulprüfung unter Beweis.
Es sind Veranstaltungen im Umfang von 60 Stunden Kontaktzeit (4 SWS) zu besuchen, die sich der Vermittlung von Kenntnissen über die Rechtssysteme von Staaten in Europa widmen. Die Fakultät bietet laufend eine Vielzahl von Veranstaltungen zu verschiedenen europäischen Rechtsordnungen an. Besonders umfangreich ist das Angebot für das englische und das französische Recht. Dabei wird neben einem Überblick über die Rechtsordnung allgemein auch ein vertiefter Einblick in einzelne Rechtsgebiete (z.B. Familienrecht, Gesellschaftrecht etc.) ermöglicht. Die Veranstaltungen finden in der Sprache der jeweiligen Rechtsordnung statt. Die in jedem Semester anrechenbaren Veranstaltungen werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Vorlesung Internationales Privatrecht I beschäftigt sich mit der Frage, welches Recht (d.h. das Recht welchen Staates) auf Fälle mit Auslandsberührung Anwendung findet. Dies ist in den genannten Fällen als Vorfrage zu beantworten, bevor dann das so ermittelte Recht auf den konkreten Sachverhalt Anwendung findet. Es werden die spezifischen Begrifflichkeiten des IPR in ihren Grundlagen besprochen: Verweisung, Anknüpfung, Renvoi, ordre public etc.
—
—
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.
Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] | 1-Fach (fw) | 3. o. 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] | 1-Fach (fw) | 3. o. 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.