


Modul 38-M5-M Projektmodul Künstlerische Praxis
Achtung: Auf dieser Seite wird ein eingestelltes Modulangebot angezeigt.
Fakultät
Modulverantwortliche/r
Turnus (Beginn)
Wird nicht mehr angeboten
Neuere Version dieses Moduls
Leistungspunkte und Dauer
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Die Studierenden haben die Fähigkeit, ihre bisher erworbenen musikpraktischen, musikwissenschaftlichen und musikdidaktischen Fähigkeiten miteinander in Beziehung zu
setzen und innerhalb einer selbstständigen musikpraktischen Arbeit zu integrieren. Sie zeigen Fertigkeiten im Ensemblespiel. Sie weisen diese Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form
einer musikpraktischen Präsentation nach, die aus der Basis-Werkstatt heraus entwickelt wird.
Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.
Lehrinhalte
Basis-Werkstatt:
Vernetzung der musikdidaktischen und musikwissenschaftlichen Bereiche mit einem jeweilig
spezifischen thematischen Fokus.
Ensemblemusizieren:
Praktische Übung in Formaten von Ensemblearbeit: z.B. Kammermusik, Bandarbeit, Chor,
Orchester oder Ensemblesingen.
Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung instrumentaler und vokaler Fähigkeiten; Grundlagen und Vertiefung des
schulpraktischen Klavier- und Gitarrespiels.
Empfohlene Vorkenntnisse
—
Notwendige Voraussetzungen
Bestandene Eignungsfeststellung für Musik,
38-M1-M und 38-M2-M oder
38-M1-M55 und 38-M2-M55
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
Veranstaltungen
Titel | Art | Turnus | Workload (Kontaktzeit + Selbststudium) | LP2 |
---|---|---|---|---|
Basiswerkstatt mit wissenschaftlichen und didaktischen Anteilen
Die Basis-Werkstatt kann entweder fachspezifisch (Musik) oder integrativ gewählt werden. Mindestens eine der beiden Basis-Werkstätten in Modul 4 und 5 sollte integrativ gewählt werden. |
Seminar | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Ensemblemusizieren | Seminar | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Instrumental- und Vokalunterricht
In diesem Modulelement wird der Instrumental- und Vokalunterricht im Umfang von zwei Semestern zusammengefasst. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus. |
Übung | WiSe&SoSe | 120h (78 + 42) | 4 [SL] |
Studienleistungen
Veranstaltung | Workload | LP2 |
---|---|---|
Instrumental- und Vokalunterricht
(Übung)
Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Zum Abschluss des 5. Semesters präsentieren die Studierenden innerhalb einer fachöffentlichen Musizierstunde ein instrumentales und ein vokales Stück. |
siehe oben |
siehe oben
![]() |
Prüfungen
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise und Empfehlungen zur Modulprüfung:
Zur Programmgestaltung:
Im Idealfall finden sich 2-4 Studierende zu einer Gruppenprüfung zusammen und gestalten gemeinsam eine musikalische Präsentation von pro Person jeweils ca. 20 Minuten, in dem sie abwechselnd und auch - falls konzeptionell geeignet - gemeinsam musikalische Beiträge präsentieren und so eine gemeinsame Programmkonzeption entwickeln. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass einzelne Studierende auch "Solopräsentationen" durchführen, insbesondere, wenn es die besondere individuelle Konzeption erfordert oder wenn ein Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit gewünscht wird.
Zu empfehlen ist, wenn sich die Gruppen innerhalb bzw. bis zum Ende des 5. Semesters zusammenfinden und im 6. Semester die Prüfung gemeinsam vorbereiten.
Anregungen Programmgestaltung:
Im Sinne einer eigenständigen Leistung wird eine konzeptionelle Gestaltung des Programms jenseits einer bloßen Reihung der Pflichtstücke erwartet. Dies kann auf der Ebene der Moderation, eines performativen Gesamtrahmens, einer sinnvollen thematischen Klammer o.ä. geschehen. Studierende werden ermutigt, auch Ergebnisse aus den Basis-Werkstätten zu präsentieren. Denkbar sind hier Bearbeitungen, Arrangements, Eigenkompositionen, elektronische Klangcollagen, Improvisationen etc..
In der Auswahl von Epochen und Genres sollte darauf geachtet werden, dass sich jede/r Studierende stilistisch vielseitig präsentieren kann.
Der für die Modulprüfung zu bewertende Beitrag der oder des einzelnen Studierenden muss hierbei deutlich unterscheidbar und bewertbar sein, es ist also eine eindeutige Abgrenzung der individuellen Anteile am Programm erforderlich.
Begleitung / Korrepetition:
Nach Möglichkeit sollten sich die Studierenden des Fachs bei der Prüfung gegenseitig begleiten, ansonsten müssen sie selbst für entsprechende (auch externe) Begleitung sorgen. Das Fach bemüht sich zudem um die Unterstützung der Vorbereitung durch einen Korrepetitor/durch eine Korrepetitorin, es besteht aber kein Anspruch darauf.
Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Wintersemester 2019/20 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.
In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|---|
Kunst und Musik / Bachelor of Arts [FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017] | Schwerpunktfach (Grundschule) | Musik | 5. | zwei Semester | Pflicht |
Kunst und Musik / Bachelor [FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017] | Musik: Fach (Grundschule) | 5. | zwei Semester | Pflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.