Modul 5-II-LE-T Lebensende II

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte und Dauer

3 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden…

  • festigen die im ersten Studienabschnitt erworbenen Kenntnisse und überprüfen diese auf der Grundlage ihres Kompetenzfortschritts.
  • analysieren spezifische Konzepte der Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung (z. B. Pathomechanismen) sowie klinische Erscheinungsbilder (z. B. Symptome) von Erkrankungen am Lebensende.
  • differenzieren hiervon ausgehend komplexe diagnostische und therapeutische Prinzipien, Fragestellungen und Entscheidungen unter Einbezug evidenzbasierter und innovativer Ansätze.
  • analysieren Versorgungsstrukturen und -prozesse und entwickeln Konzepte für die interprofessionelle Zusammenarbeit im Kontext des Themenfeldes.
  • analysieren biologische geschlechterspezifische Unterschiede sowie soziale gender- und diversitätsspezifische Aspekte und eigene sowie andere Handlungsansätze zur patient*innenorientierten Auseinandersetzung im Kontext des Themenfeldes und beurteilen diese im Hinblick auf medizinische Entscheidungsprozesse.
  • reflektieren und differenzieren ihre eigene soziale und professionelle Rolle als Mediziner*innen und als Akteur*innen im Gesundheitssystem kritisch und entwickeln daraus Erfordernisse für die gesundheitliche Versorgung.
  • analysieren digitale und analoge Medizintechnologien im Kontext des Lebensendes in Hinblick auf Nutzen und Risiken unter Einbezug aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und zukünftiger Entwicklungen.
  • analysieren besonders relevante und kontroverse Aspekte ethischer, historischer, rechtlicher, gesellschaftlicher sowie ökonomischer Zusammenhänge im Kontext des Lebensendes und beurteilen diese konstruktiv und patient*innenorientiert.

Lehrinhalte

Das Modul Lebensende II umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Inhalte:

  • Zentrale Erkenntnisse aus dem Modul Lebensende I,
  • Spezifika der Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung (z. B. Pathomechanismen) sowie klinischer Erscheinungsbilder (z. B. Symptome) von Erkrankungen am Lebensende,
  • vertiefende diagnostische Methoden bei Erkrankungen am Lebensende,
  • vertiefende therapeutische Methoden bei Erkrankungen am Lebensende,
  • zukunftsorientierte Versorgungsstrukturen und -prozesse im Kontext von Erkrankungen am Lebensende,
  • vertiefende wissenschaftliche Erkenntnisse zu biologischen geschlechterspezifischen Unterschieden sowie gender- und diversitätsspezifischen Aspekten und damit verbundenen Handlungsansätzen im Kontext des Themenfeldes,
  • kontroverse Aspekte von Rollen und Modellen professionellen Handelns im Gesundheitssystem mit Bezug zum Themenfeld,
  • spezifische Kenntnisse von analogen und digitalen Medizintechnologien im Kontext des Lebensendes,
  • spezifische und komplexe ethische, historische, rechtliche, gesellschaftliche sowie ökonomische Zusammenhänge im Kontext der thematisierten Krankheitsbilder.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

5-I-M1

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Lebensende II (Seminar)
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 25 h (16 + 9)
LP 0.8
Lebensende II (Vorlesung)
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 35 h (23 + 12)
LP 1.2

Prüfungen

Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Die Klausur hat eine Dauer von 90 Minuten und beinhaltet mindestens 30 % offene Fragetypen ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten. Maßgeblich für die Bemessung der 30% sind die Bewertungspunkte.
Die mündliche Prüfung hat eine Dauer von 20 Minuten.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Diversität, Gesundheit, Versorgung 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Medical Humanities 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Molekulare Medizin 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Psyche, Sprache, Kommunikation 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Technologische Transformation in der Medizin 10. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.