Modul 5-II-WDH-2 Wissenschaftliches Denken und Handeln II - 2

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

11 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden:

  • führen ein praxisorientiertes Forschungsprojekt durch
  • wenden in diesem Kontext Grundzüge des Projektmanagements an
  • bereiten die Forschungserkenntnisse für verschiedene Formate der mündlichen und schriftlichen Darstellung auf
  • berücksichtigen bei der Umsetzung und Präsentation des praxisorientierten Forschungsprojekts ethische und rechtliche Aspekte sowie Gender- und Diversitätsaspekte
  • reflektieren die gewonnenen Erkenntnisse vor dem Hintergrund aktueller Literatur sowie in Hinblick auf deren Relevanz für die Patient*innenversorgung
  • diskutieren die eigenen Forschungserkenntnisse mit Fachvertreter*innen und tauschen sich mit diesen auf wissenschaftlichem Niveau zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Relevanz für die Patient*innenversorgung aus
  • stellen die Forschungserkenntnisse in einfacher und verständlicher Form für Laien dar
  • reflektieren ihre professionellen und sozialen Rollen als forschende Mediziner*innen

Lehrinhalte

Das Modul Wissenschaftliches Denken und Handeln II - 2 umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Lehr-/ Lerninhalte:

  • Umsetzung eines praxisorientierten Forschungsprojekts unter Berücksichtigung von ethischen und rechtlichen Aspekten sowie Gender- und Diversitätsaspekten
  • Grundzüge des Projektmanagements
  • Präsentation der wissenschaftlichen Erkenntnisse
  • Rollen und Modelle professionellen Handelns im Kontext medizinischer Forschung

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Module 5-I-WDH-1, 5-I-WDH-2, 5-I-WDH-3 sowie die Projektarbeit aus dem 1. Studienabschnitt

Erläuterung zu den Modulelementen

Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
Die verschiedenen Kompetenzbereiche des Moduls können nicht in einer Modulprüfung erfasst werden. Daher ist ergänzend zu der Forschungsarbeit eine Posterpräsentation als Prüfungsleistung erforderlich.

Modulstruktur: 2 bPr 1

Veranstaltungen

Forschungskolloquium und Forschungstag
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (22 + 38)

Prüfungen

Präsentation
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Forschungskolloquium und Forschungstag (Seminar)
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Die Posterpräsentation der eigenständig erstellten, praxisorientierten Forschungsarbeit hat, inklusive Diskussion und Rückfragen, eine Dauer von 15 Minuten.
Im Rahmen der Posterpräsentation wird sowohl die schriftliche als auch die mündliche Darstellung bewertet. Die Bewertungskriterien werden vorab transparent gemacht.

Hausarbeit
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Forschungskolloquium und Forschungstag (Seminar)
Gewichtung 4
Workload 240h
LP2 8

Im Rahmen der Forschungsarbeit findet eine Auseinandersetzung mit einer medizinischen Aufgabenstellung statt, die genaue Aufgabenstellung ist mit der*dem jeweiligen Betreuer*in abzustimmen. Die Forschungsarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und hat einen Umfang von max. 34.000 Zeichen (ca. 20 Seiten). Die Aufgabenstellung muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 8 LP (240 Stunden) möglich ist. Die Forschungsarbeit muss vor Beginn im Prüfungsamt der Fakultät angemeldet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Die Forschungsarbeit ist in digitaler Form einzureichen. Gruppenarbeiten sind nicht möglich. Die Forschungsarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Personen bewertet. Auf die Forschungsarbeit finden § 15 Absätze 2 und 4 bis 5 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen der Universität Bielefeld entsprechende Anwendung.

Weitere Hinweise

Die Auswahl des Forschungsthemas findet mit der*dem Betreuer*in im Forschungskolloquium oder in der Sprechstunde statt, thematisch stehen verschiedene Forschungskolloquien zur Auswahl. Das Forschungskolloquium schließt nach beendeter Forschungsarbeit mit dem Forschungstag ab, der jeweils am Beginn des Wintersemesters liegt.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Diversität, Gesundheit, Versorgung 8. Zwei oder drei Semester Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Medical Humanities 8. Zwei oder drei Semester Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Molekulare Medizin 8. Zwei oder drei Semester Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Psyche, Sprache, Kommunikation 8. Zwei oder drei Semester Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Technologische Transformation in der Medizin 8. Zwei oder drei Semester Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.