Modul 5-I-SO-T Sinnesorgane I

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte und Dauer

5 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden…

  • erklären den Aufbau der im Themenfeld relevanten Körperstrukturen und ihre Funktionsweisen beim gesunden Menschen.
  • erklären grundlegende Konzepte der Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung (z. B. Pathomechanismen) sowie klinische Erscheinungsbilder (z. B. Symptome) typischer Erkrankungen der Sinnesorgane.
  • leiten hiervon ausgehend diagnostische und therapeutische Prinzipien unter Einbezug evidenzbasierter Ansätze ab.
  • erklären typische Merkmale und Veränderungen der Sinnesorgane über die Lebensspanne mit ihren prinzipiellen Auswirkungen auf die Patient*innenversorgung.
  • erläutern Versorgungsstrukturen und -prozesse und leiten Erfolgs- sowie Misserfolgsfaktoren für die interprofessionelle Zusammenarbeit im Kontext des Themenfeldes ab.
  • erläutern biologische geschlechterspezifische Unterschiede sowie soziale gender- und diversitätsspezifische Aspekte und Handlungsansätze zur patient*innenorientierten Auseinandersetzung im Kontext des Themenfeldes.
  • erläutern soziale und professionelle Rollen von Mediziner*innen sowie anderen Akteur*innen im Gesundheitssystem.
  • erklären wichtige analoge und digitale Medizintechnologien im Kontext der Sinnesorgane unter Einbezug aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
  • erläutern grundlegende Aspekte von Ethik, Recht, Geschichte, Gesellschaft und Politik sowie (Gesundheits-)Ökonomie.

Lehrinhalte

Das Modul Sinnesorgane I umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Inhalte:

  • Aufbau und Funktion der relevanten Körperstrukturen (inkl. der Einordnung in die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge),
  • Grundlagen der Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung bei typischen Erkrankungen der Sinnesorgane,
  • klinische Präsentation und Grundlagen diagnostischer Prinzipien bei typischen Erkrankungen der Sinnesorgane,
  • Grundlagen therapeutischer Prinzipien bei typischen Erkrankungen der Sinnesorgane,
  • typische Merkmale und Veränderungen der Sinnesorgane über die Lebensspanne mit ihren prinzipiellen Auswirkungen auf die Patient*innenversorgung,
  • Versorgungsstrukturen und -prozesse im Kontext typischer Erkrankungen der Sinnesorgane,
  • wissenschaftliche Erkenntnisse zu biologischen geschlechterspezifischen Unterschieden sowie gender- und diversitätsspezifischen Aspekten und damit verbundenen Handlungsansätzen im Kontext des Themenfeldes,
  • Rollen und Modelle professionellen Handelns im Gesundheitssystem mit Bezug zum Themenfeld,
  • Grundlagen von analogen und digitalen Medizintechnologien im Kontext der Sinnesorgane,
  • grundlegende ethische, historische, rechtliche, gesellschaftliche sowie ökonomische Zusammenhänge im Kontext der Sinnesorgane.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Für den Modellstudiengang Medizin:
Für naturwissenschaftliche Praktika: Nachweis „Einführung in die Laborarbeit und Umgang mit Arzneimitteln“

Im Bachelorstudiengang "Interdisciplinary Medical Sciences" gelten diese Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Bachelorzugang als erbracht.

Erläuterung zu den Modulelementen

Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
Die verschiedenen Kompetenzbereiche des Moduls können nicht in einer Modulprüfung erfasst werden. Daher ist ergänzend zur veranstaltungsübergreifenden Prüfung eine labor-praktische Prüfungsleistung erforderlich.

Modulstruktur: 1 bPr, 1 uPr 1

Veranstaltungen

Sinnesorgane (Praktikum)
Art Praktikum
Turnus SoSe
Workload5 30 h (20 + 10)
LP 1 [Pr]
Sinnesorgane I (Seminar)
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 30 h (18 + 12)
LP 1
Sinnesorgane I (Vorlesung)
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (42 + 18)
LP 2

Prüfungen

Portfolio
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Sinnesorgane (Praktikum) (Praktikum)
Gewichtung unbenotet
Workload -
LP2 -

Das Portfolio umfasst mehrere Versuche, deren Elemente studienbegleitend geprüft werden. Prüfungsbestandteile zu einem Versuch sind grundsätzlich folgende drei Elemente, die nacheinander absolviert werden:

  1. Überprüfung der Vorkenntnisse inklusive sicherheitsrelevanter Aspekte
  2. Durchführung des Experiments und Protokollierung von Durchführung, Beobachtungen und Ergebnissen
  3. Anfertigen eines schriftlichen Versuchsprotokolls oder Gespräch über den Versuch

Ein Versuch ist bestanden, wenn alle drei Elemente jeweils erbracht wurden und den Anforderungen trotz bestehender Mängel genügen.
Bezogen auf einzelne Versuche können nach entsprechender Ankündigung einzelne Elemente entfallen. Jeweils nachfolgende Elemente des Versuchs können nur begonnen werden, wenn die vorherigen Elemente bestanden wurden.

Ist ein Element eines Versuches nicht bestanden, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Der gesamte Versuch kann wiederholt werden.
  • Sind bereits einzelne Elemente mit „bestanden“ gewertet und wurden damit einzelne Lernziele des Versuchs erreicht, entscheidet die prüfungsberechtigte Person, ob diese Elemente nicht wiederholt werden müssen.

Der Versuch bzw. einzelne Elemente eines Versuchs können auf diese Weise maximal zwei Mal wiederholt werden.

Klausur
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Die Klausur hat eine Dauer von 90 Minuten und beinhaltet mindestens 30 % offene Fragetypen ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten. Maßgeblich für die Bemessung der 30% sind die Bewertungspunkte.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Diversität, Gesundheit und Versorgung 3. ein Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Medical Humanities 3. ein Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Molekulare Medizin 3. ein Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Psyche, Sprache, Kommunikation 3. ein Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Technologische Transformation in der Medizin 3. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Diversität, Gesundheit, Versorgung 4. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Medical Humanities 4. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Molekulare Medizin 4. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Psyche, Sprache, Kommunikation 4. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023] Technologische Transformation in der Medizin 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.