Modul 27-BPrax-PT Berufspraxis Psychotherapie

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

14 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Allgemeine Schlüsselkompetenzen:

  • Auseinandersetzung mit allgemeinen Anforderungen des Berufsalltags; soziale Kompetenzen; Kooperationsfähigkeit; Übernahme von Verantwortung anderen Menschen gegenüber; Reflexion praktischer Erfahrungen und Probleme; Umgang mit Fehlern und Kritik; Zeitmanagement; Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zur Berufswahl

Psychologiespezifische Schlüsselkompetenzen:

  • Erstes Verständnis für die besonderen Merkmale einer wissenschaftlich fundierten Berufspraxis; anwendungsorientiertes Denken; Gesprächsführung

Modulspezifische Kompetenzen:

  • spezifische Kenntnisse und Kompetenzen in dem gewählten Praxisbereich.

Lehrinhalte

Studienteilnahmestunden:
Studierende müssen den Nachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen im Umfang von 30 Stunden erbringen. Diese sollen vorzugsweise im Rahmen von empirischexperimentellen Projektseminaren und psychologischen Abschlussarbeiten abgeleistet werden.

Praktikumstätigkeiten:
Die berufspraktischen Einsätze im Bachelorstudiengang setzen sich aus einem Orientierungspraktikum (150h) und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit (240 h) zusammen.

Die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO) sehen vor, dass die Praktika in folgender Form erbracht werden müssen. Um die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ zu erfüllen, darf davon nicht abgewichen werden.

Orientierungspraktikum:
Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen insbesondere Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen erhalten, innerhalb derer sie als spätere Heilberufsangehörige tätig sein werden. Sie sollen daneben die verschiedenen Disziplinen in ihrer beruflichen Zusammenarbeit erleben und in strukturellen Maßnahmen der Patientensicherheit einsteigen.
In ihrem Orientierungspraktikum sind die Studierenden für insgesamt 150h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in interdisziplinären Einrichtungen (stationär, teilstationär oder ambulant) der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden, tätig und werden von einer berufserfahrenen Person angeleitet, die in der Regel das Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Mastertitel abgeschlossen hat und/ oder Psychotherapeut*in ist. Das Orientierungspraktikum wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt.

Anmerkung:
Da ein konkreter Versorgungsbereich, in dem das Orientierungspraktikum stattfindet, nicht vorgegeben ist, können auch Praktikumstätigkeiten angerechnet werden, die vor Beginn des Studiums abgeleistet worden sind. Voraussetzung ist, dass sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen und den vorgegebenen Umfang von 5 LP, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden entsprechen, umfassen.

Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie:
Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gilt als Einstieg in die Praxis der Psychotherapie und ist Teil der praktischen Qualifizierung der Studierenden. Neben der Entwicklung von Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen sollen insbesondere auch kommunikative Fähigkeiten entwickelt, angewendet und eingeübt werden.

In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Patientenversorgung tätig. Die Tätigkeit kann auch in präventiven oder rehabilitativen Einrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung durchgeführt werden, wenn diese einen vergleichbaren Bezug zur Psychotherapie aufweisen. Die Anleitung erfolgt durch eine Person, die Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist.
Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens nach dem ersten Studienjahr und dem Erwerb von mindestens 60 LP begonnen werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

Die Praktikumstätigkeit sollte frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 2. Semesters begonnen werden, eine Ausnahme bildet hier das Orientierungspraktikum (als Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“), welches auch schon im ersten Studienjahr durchgeführt werden kann
(s. auch Anmerkung unter „Orientierungspraktikum“)

Notwendige Voraussetzungen

Für BQT I: Erwerb von mindestens 60 LP

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 2 uPr 1

Veranstaltungen

BPrax-PT.1: Teilnahme an empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen
Art Projekt
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 30 h (0 + 30)
LP 1 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung BPrax-PT.1: Teilnahme an empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen (Projekt)

Nachweis der Versuchspersonenstunden oder Studienteilnahmestunden

Die Verteilung und Dokumentation der VP-Stunden erfolgt seit dem Wintersemester 2020/21 über SONA (zuvor ggf. auch handschriftlich).
Bei der Registrierung in SONA werden Name und Email-Adresse erfasst und gespeichert, sowie ein Identifizierungscode erzeugt. Während der Nutzung wird die Teilnahme an Studien erfasst und die jeweils erreichten VP-Stunden aktualisiert. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Organisation psychologischer Studien, in denen auch VP-Stunden erworben werden können, erhoben und verarbeitet.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload 150h
LP2 5

Orientierungspraktikum:

Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.

Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.

Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.

Bericht
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload 240h
LP2 8

Berufsqualifizierende Tätigkeit:

Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.

Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.

Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.

Weitere Hinweise

Dieses Modul bildet die Inhalte des in der Approbationsordnung vorgesehenen Orientierungspraktikums mit den geforderten 5 LP sowie der "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie" mit den geforderten 8 LP ab.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] 1-Fach (fw) Psychotherapie 1. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.