Jedes Semester
14 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Allgemeine Schlüsselkompetenzen:
Psychologiespezifische Schlüsselkompetenzen:
Modulspezifische Kompetenzen:
Studienteilnahmestunden:
Studierende müssen den Nachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen im Umfang von 30 Stunden erbringen. Diese sollen vorzugsweise im Rahmen von empirischexperimentellen Projektseminaren und psychologischen Abschlussarbeiten abgeleistet werden.
Praktikumstätigkeiten:
Die berufspraktischen Einsätze im Bachelorstudiengang setzen sich aus einem Orientierungspraktikum (150h) und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit (240 h) zusammen.
Die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO) sehen vor, dass die Praktika in folgender Form erbracht werden müssen. Um die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ zu erfüllen, darf davon nicht abgewichen werden.
Orientierungspraktikum:
Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen insbesondere Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen erhalten, innerhalb derer sie als spätere Heilberufsangehörige tätig sein werden. Sie sollen daneben die verschiedenen Disziplinen in ihrer beruflichen Zusammenarbeit erleben und in strukturellen Maßnahmen der Patientensicherheit einsteigen.
In ihrem Orientierungspraktikum sind die Studierenden für insgesamt 150h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in interdisziplinären Einrichtungen (stationär, teilstationär oder ambulant) der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden, tätig und werden von einer berufserfahrenen Person angeleitet, die in der Regel das Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Mastertitel abgeschlossen hat und/ oder Psychotherapeut*in ist. Das Orientierungspraktikum wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt.
Anmerkung:
Da ein konkreter Versorgungsbereich, in dem das Orientierungspraktikum stattfindet, nicht vorgegeben ist, können auch Praktikumstätigkeiten angerechnet werden, die vor Beginn des Studiums abgeleistet worden sind. Voraussetzung ist, dass sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen und den vorgegebenen Umfang von 5 LP, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden entsprechen, umfassen.
Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie:
Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gilt als Einstieg in die Praxis der Psychotherapie und ist Teil der praktischen Qualifizierung der Studierenden. Neben der Entwicklung von Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen sollen insbesondere auch kommunikative Fähigkeiten entwickelt, angewendet und eingeübt werden.
In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Patientenversorgung tätig. Die Tätigkeit kann auch in präventiven oder rehabilitativen Einrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung durchgeführt werden, wenn diese einen vergleichbaren Bezug zur Psychotherapie aufweisen. Die Anleitung erfolgt durch eine Person, die Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist.
Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens nach dem ersten Studienjahr und dem Erwerb von mindestens 60 LP begonnen werden.
Die Praktikumstätigkeit sollte frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 2. Semesters begonnen werden, eine Ausnahme bildet hier das Orientierungspraktikum (als Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“), welches auch schon im ersten Studienjahr durchgeführt werden kann
(s. auch Anmerkung unter „Orientierungspraktikum“)
Für BQT I: Erwerb von mindestens 60 LP
Modulstruktur: 1 SL, 2 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
BPrax-PT.1: Teilnahme an empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen
(Projekt)
Nachweis der Versuchspersonenstunden oder Studienteilnahmestunden Die Verteilung und Dokumentation der VP-Stunden erfolgt seit dem Wintersemester 2020/21 über SONA (zuvor ggf. auch handschriftlich). |
siehe oben |
siehe oben
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Orientierungspraktikum:
Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.
Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.
Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.
Berufsqualifizierende Tätigkeit:
Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.
Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.
Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.
Dieses Modul bildet die Inhalte des in der Approbationsordnung vorgesehenen Orientierungspraktikums mit den geforderten 5 LP sowie der "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie" mit den geforderten 8 LP ab.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] | 1-Fach (fw) | Psychotherapie | 1. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Psychologie / Bachelor of Science: 1-Fach (fw) // Psychotherapie