Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Abschlussarbeit bildet mit 28 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die schließliche Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert. Die etwaige Zuordnung der Abschlussarbeit zu einem Profil des Studiengangs erfolgt durch die Wahl einer einschlägigen politikwissenschaftlichen Fragestellung in Absprache mit den Lehrenden/Betreuenden. Die Studierenden wählen in Absprache mit den Lehrenden/Betreuenden ihr Thema selber.
Das Modul befähigt zur selbstständigen Entwicklung einer politikwissenschaftlichen Fragestellung, zur Erarbeitung des wissenschaftlichen Forschungsstandes, zur Wahl angemessener Methoden, zur Durchführung der entsprechenden Forschung, zur klar strukturierten Argumentation, zur Einordnung der eigenen Arbeit in den politikwissenschaftlichen Forschungstand (wissenschaftlicher Mehrwert) und zum plausiblen Ausblick auf zukünftige Forschung.
Die Master-Arbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Das (Forschungs-)Kolloquium soll die Studierenden darin unterstützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden sollen bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet werden.
Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der Abschlussarbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Beratungen mit den Betreuern der Arbeit.
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30-M-PW-GL und drei der vier Module 30-M-PW-M1 bis 30-M-PW-M4
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Voraussetzung für die Ausgabe ist der vorherige Abschluss des Moduls 30-M-PW-GL und drei der vier Module 30-M-PW-M1 bis 30-M-PW-M4. Der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Arbeit beträgt ca.160.000 Zeichen incl. Leerzeichen (entspricht in etwa 70 Seiten). Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Politikwissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.05.2019 mit Änderungen vom 01.11.2022, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Public Policy, Governance und Regulierung | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.