FsB vom 02.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019
Der Studiengang Public Health mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) vermittelt fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse und analytisch-methodische Kompetenzen im breiten Spektrum von Public Health, z. B. zu gesundheitspolitischen und -systemischen Reformprozessen, der Gesundheits- und Pflegesystementwicklung, der Gesundheitspsychologie und -soziologie, etc.. Hierzu zählen unter anderem epidemiologische Methoden, Wissen über Struktur und Steuerung des Gesundheitswesens, Konzepte und Strategien in gesundheitlichen Versorgungsbereichen, wie z. B. Prävention, Pflege und Reha. Die Studierenden erhalten so die erforderlichen Grundlagen, die für eine spätere Tätigkeit im Gesundheitswesen als auch für eine wissenschaftliche Laufbahn relevant sind.
In den Lehrveranstaltungen geht es um die Bearbeitung grundlegender gesundheitswissenschaftlicher Fragen wie:
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Public Health umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Public Health
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Gesundheitswissenschaften mit dem Studienangebot
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium