BioMechatronik

Prüfungsordnung vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf der Prüfungsordnung für das BioMechatronik vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017.
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2015/16 und bis einschließlich Wintersemester 2022/23 für einen Masterstudiengang mit dem Fach BioMechatronik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2025 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 gilt auch für diese Studierenden die Studien- und Prüfungsordnung für das Fach BioMechatronik vom 22.12.2022.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in § 26 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2022 nach dieser neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neue Studien- und Prüfungsordnung ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium BioMechatronik umfasst 120 Leistungspunkte.

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Überblick

Master of Science
4 Semester
Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2022 (Aktuelle FsB Version) Prüfungsordnung vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017