BioMechatronik

Prüfungsordnung vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf der Prüfungsordnung für das BioMechatronik vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017.
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2015/16 und bis einschließlich Wintersemester 2022/23 für einen Masterstudiengang mit dem Fach BioMechatronik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2025 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 gilt auch für diese Studierenden die Studien- und Prüfungsordnung für das Fach BioMechatronik vom 22.12.2022.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in § 26 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2022 nach dieser neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neue Studien- und Prüfungsordnung ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.

Das Studium BioMechatronik umfasst 120 Leistungspunkte.

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Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2022 (Aktuelle Version) Prüfungsordnung vom 15.09.2015 mit Änderung vom 02.10.2017