Wirtschaftsmathematik

FsB vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013,15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 15.05.2017, 01.03.2019 und 16.09.2019

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Wirtschaftsmathematik vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 15.05.2017, 01.03.2019 und 16.09.2019.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/12 bis einschließlich Sommersemester 2019 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Wirtschaftsmathematik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2022 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Wirtschaftsmathematik umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Wirtschaftsmathematik

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Mathematik mit dem Studienangebot

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mit dem Studienangebot

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Überblick

Master of Science
4 Semester
FsB vom 16.09.2019 mit Änderungen vom 15.11.2022 und 01.03.2024 (Aktuelle FsB Version) FsB vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013,15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 15.05.2017, 01.03.2019 und 16.09.2019 FsB vom 01.07.2011 FsB vom 01.10.2008