FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015, 30.09.2016 und 02.07.2018
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Molekulare Biotechnologie vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015, 30.09.2016 und 02.07.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/13 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Molekulare Biotechnologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2024 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2022.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs mit dem Fach Molekulare Biotechnologie vom 01.07.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Molekulare Biotechnologie umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Molekulare Biotechnologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot