"Deutsch als Fremdsprache und Germanistik" / Master of Arts

FsB vom 17.12.2012

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik vom 17.12.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2024/2025 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2025 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Kurzinformationen zum Fach

Der Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik steht in der Tradition eines seit mehr als 25 Jahre erfolgreich angebotenen grundständigen Magister- (und Promotionsstudiengangs) Deutsch als Fremdsprache, der von deutschen und ausländischen Studierenden gleichermaßen nachgefragt wurde und wird. Absolventinnen und Absolventen des Magisterstudiengangs fanden ihren Weg in unterschiedliche Berufsfelder im In- und Ausland, insbesondere in Lehrtätigkeiten.

Leitendes Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung von fachwissenschaftlich vertieften und forschungsorientierten Kompetenzen bzgl. der deutschen Sprache als einer fremden Sprache, der deutschen Kultur als einer fremden Kultur inkl. deutscher Literatur als fremdkultureller Literatur sowie Sprach- und Kulturvergleich. Adressaten des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache und Germanistik sind daher Studierende, die Fragen des Erwerbs und der Vermittlung der deutschen Sprache als Fremd- und Zweitsprache in Kombination mit sprach- und/oder literaturwissenschaftlichen Fragestellungen aus der Fremdperspektive wissenschaftlich vertiefen möchten. Relevante Bezugsdisziplinen des Masterstudiengangs sind Fremdsprachenforschung (Sprachlehr- und -lernforschung, Fremd-/Zweitsprachendidaktik, Zweitsprachenerwerbsforschung), Angewandte Linguistik, Linguistik, Kultur- und Literaturwissenschaft.

Der Master-Studiengang qualifiziert für Berufsfelder in der Sprach- und Kulturvermittlung (Tätigkeiten in in- und ausländischen Institutionen der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulen, Sprachschulen einschließlich Mittlerorganisationen wie DAAD, Goethe-Institut), in DaF-Abteilungen inländischer Hochschulen sowie in Germanistik-Abteilungen ausländischer Hochschulen (gegebenenfalls nach erfolgter Promotion), in der interkulturellen Begegnung, in der pädagogischen Verbindungsarbeit und Weiterbildung, für die Mitarbeit in international tätigen Wirtschaftsunternehmen und für die Mitarbeit in internationalen Organisationen wie der EU. Allgemeines Ziel des Masterstudiengangs sind Forschungs-, Planungs- und Vermittlungskompetenz, die in diesen Berufsfeldern u.a. als Evaluations- und Entwicklungskompetenz von Sprach- und Kulturangeboten sowie Lehr-/Lernmaterialien und -medien nachgefragt werden. Die erreichte Vertiefung in Sprach- oder Literaturwissenschaft kommt insbesondere Tätigkeiten in der Sprach- und Kulturarbeit sowie in der Lehre und Forschung an europäischen und außereuropäischen Hochschulen (Auslandsgermanistik; Tätigkeit als Lektor für deutsche Sprache und Kultur) entgegen.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Deutsch als Fremdsprache und Germanistik umfasst 120 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.

Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

→ Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.