FsB vom 01.02.2011 mit Änderung vom 03.04.2013
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Politische Kommunikation vom 01.02.2011 mit Änderung vom 03.04.2013.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich vor dem Wintersemester 2013/2014 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Politische Kommunikation an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2015/2016 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2016 bis einschließlich Wintersemester 2023/24 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 22.07.2013 mit der Änderung vom 17.03.2014.
Mit Beginn des Sommersemesters 2024 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang mit dem Fach Politikwissenschaft vom 15.05.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 22.07.2013 mit der Änderung vom 17.03.2014 oder Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang mit dem Fach Politikwissenschaft vom 15.05.2019 nach einer der beiden neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab den jeweils oben genannten Semestern in ihre nächst gültigen FsB ohne Antrag überführt.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Politische Kommunikation umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Politische Kommunikation
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):