FsB vom 20.06.2011
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Biochemie vom 20.06.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem WS 2008/2009 bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Biochemie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 bis einschließlich Sommersemester 2020 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.07.2013 mit zweiter Berichtigung vom 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017. Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.07.2013 mit zweiter Berichtigung vom 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017 und der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018 nach einer der neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Biochemie umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Chemie mit dem Studienangebot
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