Biochemie

FsB vom 20.06.2011

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Biochemie vom 20.06.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem WS 2008/2009 bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Biochemie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 bis einschließlich Sommersemester 2020 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.07.2013 mit zweiter Berichtigung vom 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017. Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.07.2013 mit zweiter Berichtigung vom 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017 und der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018 nach einer der neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Biochemie umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Chemie mit dem Studienangebot