"Literaturwissenschaft" / Master of Arts

FsB vom 01.10.2009

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Literaturwissenschaft vom 01.10.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2009/10 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Kurzinformationen zum Fach

Der akkreditierte Masterstudiengang Literaturwissenschaft richtet sich an Absolventen eines literatur-, geistes- oder kulturwissenschaftlichen Bachelorstudiums und bietet besondere Spielräume, individuelle literaturwissenschaftliche Begabungen zu entfalten. Das Studium ermöglicht:

  • fachwissenschaftlich und forschungsnah zu arbeiten;
  • verschiedene Literaturen, Künste und Medien zu vergleichen;
  • interdisziplinäre Fragestellungen zu verfolgen;
  • weitere berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.

Die Lehrveranstaltungen

Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Literaturwissenschaft umfasst 120 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.

Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

→ Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.