FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Soziologie vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2007/08 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Soziologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
In diesem Studienangebot ist in Kooperation mit der Università di Bologna (Italien) ein internationaler Doppelabschluss möglich. Nähere Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie in der Fakultät für Soziologie und auf der Informationsseite zu den Double Degree Programmen des International Office der Universität Bielefeld.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Soziologie umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Soziologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008