FsB vom 01.10.2008 mit Änderung vom 01.06.2012
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Public Health vom 01.10.2008 mit Änderung vom 01.06.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/09 und bis einschließlich Sommersemester 2013 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Public Health an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2015 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 bis einschließlich Sommersemester 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.10.2013 mit Änderungen vom 01.07.2016 und 02.11.2018.
Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 18.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Public Health umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Public Health
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Gesundheitswissenschaften mit dem Studienangebot
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