FsB vom 01.10.2008 mit Änderung vom 01.06.2012
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Public Health vom 01.10.2008 mit Änderung vom 01.06.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/09 und bis einschließlich Sommersemester 2013 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Public Health an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2015 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 bis einschließlich Sommersemester 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.10.2013 mit Änderungen vom 01.07.2016 und 02.11.2018.
Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 18.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Der Studiengang Public Health mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) soll grundlegende fachliche Kenntnisse im analytisch-methodischen Bereich in Verbindung mit anwendungs- und umsetzungsorientiertem Wissen vermitteln.
In den Lehrveranstaltungen geht es um die Bearbeitung grundlegender gesundheitswissenschaftlicher Fragen wie:
Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Public Health umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Public Health
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Gesundheitswissenschaften mit dem Studienangebot
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
FsB vom 02.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 01.10.2013 mit Änderungen vom 01.07.2016 und 02.11.2018
FsB vom 01.10.2008 mit Änderung vom 01.06.2012