Physik

FsB vom 16.01.2006

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Physik vom 16.01.2006.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2005/06 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Physik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.06.2013 mit Berichtigung vom 04.11.2013.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.06.2013 mit Berichtigung vom 04.11.2013 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Physik umfasst 120 Leistungspunkte.

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung für Internationale Studieninteressierte und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Physik mit dem Studienangebot