Molekulare Biotechnologie

FsB vom 01.10.2008 mit Änderungen vom 15.07.2009

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Molekulare Biotechnologie vom 01.10.2008 mit Änderungen vom 15.07.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2006/07 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Molekulare Biotechnologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015 und 30.09.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015 und 30.09.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Molekulare Biotechnologie umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Molekulare Biotechnologie

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Technische Fakultät mit dem Studienangebot