Klinische Linguistik / Sprachtherapie 1-Fach (fw)

Studien- und Prüfungsordnung vom 01.06.2021

Überblick

Bachelor of Science
7 Semester
Wintersemester
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Klinische Linguistik befasst sich mit den Variationen von Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken und Kommunikation im Rahmen verschiedener Erkrankungen und möglicher Erwerbsprobleme. Neurologische Erkrankungen wie z. B. ein Schlaganfall mit Aphasie, Dysarthrie und Schluckproblematik gehören genauso zu den im Studiengang thematisierten Störungsbildern, wie auch Kommunikations-, Stimm-, Redefluss- und Hörstörungen oder Probleme des Spracherwerbs im Kindesalter. Zudem umfasst der Studiengang Leistungsanteile aus der Linguistik, Medizin, Psychologie und Pädagogik, die als Grundlagendisziplinen wichtige Lehrinhalte bilden.
Der Bachelorstudiengang „Klinische Linguistik / Sprachtherapie“ wird als 1-Fach Bachelor ohne Nebenfach studiert und qualifiziert zu einer Tätigkeit als akademische*r Sprachtherapeut*in. Gegenstand des Studiengangs sind Symptome, Erklärungsmodelle, Diagnoseverfahren und Therapieansätze zu den oben genannten Störungsbildern. Es handelt sich um einen praxisorientierten Studiengang, in dem diagnostisches und therapeutisches Verhalten vermittelt wird, so dass die Studierenden im Anschluss in einem Heilberuf tätig sein können. Aufgrund hoher Anteile sprachtherapeutischer Praktika umfasst der Studiengang sieben Semester. Diese studienbegleitenden Praktika werden für den Bereich neurologischer Störungen über den Studiengang vermittelt und sind eng an Begleitveranstaltungen angebunden und supervidiert. Für die anderen Störungsbilder finden die Praktika weitgehend in sprachtherapeutischen Einrichtungen und Praxen statt.
Das Studium befähigt zu eigenverantwortlichem Handeln ebenso wie zum wissenschaftlichen Arbeiten, zur wissenschaftlich fundierten Urteilsfähigkeit und zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden.
Die Studierenden sollen ihre eigene Sprache reflektiert und der jeweiligen Situation angemessen in Wort und Schrift einsetzen lernen und hier Schlüsselqualifikationen erwerben. Vor dem Hintergrund der Internationalen Klassifikation der WHO (ICF: „International Classification of Functioning, Disability and Health“) werden neben der Funktionalität der Sprachkompetenzen auch die Partizipationsaspekte, Barrieren, Hilfen und Personenfaktoren im Kontext sprachlicher Beeinträchtigungen thematisiert.
Der Studiengang entspricht den Anforderungen der Zulassungsempfehlungen des Spitzenverbands der Krankenkassen für eine Vollzulassung im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie. Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs können zur Abgabe von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie zugelassen werden. Bis zu einer Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes über die Erfüllung der Anforderungen dieses Studiengangs ist eine Einzelfallprüfung auf Basis von § 124 SGB V erforderlich.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

(Die folgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Systemakkreditierung der Universität Bielefeld)

Studienbeginn

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester.

Das Studium 1-Fach (fw) Klinische Linguistik / Sprachtherapie umfasst 210 Leistungspunkte.

Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.

Bitte beachten Sie, dass für dieses Fach zudem weitere Zugangsvoraussetzungen gelten:

Derzeit bis zur Einschreibung muss ein fachärztliches HNO- oder phoniatrisches Gutachten eingereicht werden, welches ein angemessenes Hörvermögen, eine funktionale Artikulation und adäquate ungestörte Stimmkompetenz für einen Sprechberuf bescheinigt.

Bitte lesen Sie darüber hinaus in jedem Fall die die Studien- und Prüfungsordnung, die maßgeblich für alle geltenden Regelungen ist.

Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.

Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren und dann innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen an der Universität Bielefeld bewerben.

Die Platzvergabe erfolgt im sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren" und wird in mehreren Schritten vollzogen. Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen und wichtige Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Wenn Sie im Laufe dieses Verfahrens ein Zulassungsangebot annehmen, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist verliert Ihre Zulassung die Gültigkeit.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

Zum Bewerbungsportal

Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.

Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Klinische Linguistik / Sprachtherapie

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.

fw
"fachwissenschaftliche" Studiengangsvariante; hier ist keine Lehramtsoption vorgesehen.