FsB vom 03.04.2013 mit Berichtigungen vom 28.05.2014 und 12.07.2017
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik vom 03.04.2013 mit Berichtigungen vom 28.05.2014 und 12.07.2017.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Sommersemester 2013 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.10.2016 mit Änderung vom 02.10.2017.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.10.2016 mit Änderung vom 02.10.2017 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Schwerpunktfach (Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik) Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik umfasst 60 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.
Internetseiten des Faches Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Schulische Praxisstudien
Anmeldung zur orientierenden Praxisstudie in Form eines Blockpraktikums
Formulare zur Bescheinigung von Praxisstudien durch Schulen und Lehrende