FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.08.2015 und 01.04.2019
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Molekularbiologie vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.08.2015 und 01.04.2019.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2015 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Molekularbiologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2019 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2019/2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum nach den neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium 1-Fach (fw) Molekularbiologie umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Molekularbiologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Biologie mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich