Model degree program in Medicine: Recognition based on ÄApprO-Achievements

Bearbeitungsleitfaden zur Online-Eingabe

Die aufgeführten Leistungen sind als Voraussetzung für die Einstufung in das höhere Fachsemester zu verstehen und nicht als vollständige Abbildung des Curriculums.

Nach § 63a Absatz 4 Hochschulgesetz und § 4 Absatz 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin erfolgt eine Einstufung auf Basis nachgewiesener und anerkennbarer Leistungen. Wie welche Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung für Ärzte anerkannt werden, ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zur Studien- und Prüfungsordnung. Die Vorgaben zur Anerkennung wurden auf der nächsten Seite hinterlegt und es findet eine automatische Auswertung der Anerkennung von Leistungsnachweisen nach der Approbationsordnung statt. Bitte nutzen Sie dieses Tool und gehen Sie wie folgt vor:

Markieren Sie alle Leistungen, die Sie erfolgreich abgeschlossen und offiziell nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) nachweisen können.

  • Leistungen aus anderen Studiengängen prüft das Landesprüfungsamt.
  • Noch nicht abgeschlossene Prüfungen (z.B. Status „Angemeldet“) werden nicht berücksichtigt.
  • Ihre eigene Einschätzung reicht nicht aus.

Wenn Sie alle Nachweise ausgewählt haben, klicken Sie auf „Evaluieren“, um eine PDF-Übersicht Ihrer anzuerkennenden Leistungen im Modellstudiengang Medizin zu erhalten.

Falsche Angaben werden erkannt und können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.

Bitte verändern Sie den automatisch erzeugten Dateinamen nicht!

Diese PDF-Übersicht der anzuerkennenden Leistungen senden Sie zusammen mit Ihren nachfolgend genannten individuellen Nachweisen vollständig an anerkennung.medizin@uni-bielefeld.de. Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

  • Soweit vorhanden: Bescheid des Landesprüfungsamtes (LPA) bei Studiengängen, die nicht unter die ÄApprO fallen
  • Leistungsübersicht der Herkunftsuniversität (deutsch oder englisch) als Nachweis.
  • Sollte die Gleichwertigkeit aus der Leistungsübersicht nicht erkennbar sein, reichen Sie bitte zusätzlich eine von der Herkunftsuniversität ausgestellte Äquivalenzbescheinigung ein.
  • Link Prüfungsordnung, Modulhandbuch (ggf. englische Übersetzung)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Zeugnis Krankenpflegepraktikum (falls vorhanden)
  • Ausbildungsurkunde eines Berufes im Gesundheitswesen inkl. erste Hilfe (falls vorhanden)
  • Versuchspersonenstunden Nachweis

Die Ausschlussfrist für die Antragsstellung im Wintersemester ist am 15. August des Jahres, für das Sommersemester am 15. Februar eines Jahres.

Bitte beachten Sie, dass eine Teil-Anerkennung von Leistungen nach § 4 (4) der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin nicht möglich ist.

Wenn das Anerkennungs- und Einstufungsverfahren durchlaufen ist, erhalten Sie im positiven Fall einen Einstufungsbescheid. Ein Einstufungsbescheid bedeutet keine Zusage für einen Studienplatz, sondern lediglich die Bewerbungsmöglichkeit für das höhere Fachsemester. Der Einstufungsbescheid steht unter der Bedingung, dass die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind.

Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester muss mit dem Einstufungsbescheid digital im jeweiligen Bewerbungszeitraum eingereicht werden.

- Bewerbungszeitraum Wintersemester: 01.08. – 15.09. des Jahres

- Bewerbungszeitraum Sommersemester: 01.02. – 15.03. des Jahres

Nach Prüfung der Unterlagen setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung. Wir bitten Sie an dieser Stelle um Geduld, bei der Vielzahl der Anträge kann die Bearbeitungszeit bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einem ausländischen Sekundarschulzeugnis über Uni-Assist bewerben müssen. Dabei ist es besonders wichtig, spätestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über Uni-Assist für Ihre Bewerbung an der Universität Bielefeld erstellen zu lassen. Ich empfehle Ihnen, sich hierzu an das internationale Sachgebiet des Studierendensekretariats zu wenden.

Wichtiger Hinweis: Zum Sommersemester 2026 kann nur eine Einstufung in das 2. Fachsemester erfolgen. Das Studium kann nur nach Studien- und Prüfungsordnung von 2025 aufgenommen werden und Einstufungen können nur in solche Semester erfolgen, für die bereits ein Lehrangebot für alle Module besteht (§ 29 Abs. 1 und 2). Zum Wintersemester 2025/26 wurde das Lehrangebot für das 1. Fachsemester gestartet.