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Frau Prof.'in Dr. Anne Sanders

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Curriculum Vitae

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1997-2002), promovierte Anne Sanders an der Universität zu Köln bei Prof.Dr. Barbara Dauner-Lieb (2007) und absolvierte einen Masterstudiengang an der University of Oxford (2005/2006). Ihren Referendardienst leistete sie am OLG Bezirk Köln ab, u.a. mit Stationen bei der Europäischen Kommission, der Law Commission for England and Wales (2006-2008). Praktische Erfahrungen sammelte sie bei der Kanzlei Taylor Wessing LLP in Düssaldorf. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht tätig (2009-2011). Von 2013-2017 war sie Juniorprofessorin an der Universität Bonn. Einen Ruf auf eine Professur an der Bucerius Law School lehnte sie 2015 ab.
Seit 2014 ist sie regelmäßig als Expertin für den Europarat zu Themen der richterlichen Unabhängigkeit, Beförderung und Beurteilung tätig. Zu diesen Themen hält sie regelmäßig Vorträge im In- und Ausland.
2017 wurde sie an der Universität zu Köln mit der Schrift "Mehrelternschaft" habilitiert und erhielt die venien für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Gesellschaftsrecht und Zivilprozessrecht.
Seit Januar 2018 ist sie Professorin an der Universität Bielefeld.

Aktuelle Forschungsthemen

Anne Sanders beschäftigt sich mit Familienrecht und Gesellschaftsrecht, die sich im Recht der Familienunternehmen berühren. Obwohl Zivilrechtlerin untersucht Anne Sanders die Verfassungsmäßigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe und das Elternrecht von mehr als zwei Eltern. Im Bereich des Justizforschung stellt Anne Sanders Fragen nach der Sicherung richterlicher Unabhängigkeit und Qualitätssicherung. Zu diesen Themengebieten arbeitet sie seit 2014 regelmäßig als Expertin für den Europarat. In Vorträgen und Veröffentlichungen thematisiert sie die aktuellen Herausforderungen für den Rechtsstaat in Europa.