Durch die Abteilung Ausbildungsfinanzierung vollzieht das Studierendenwerk als Amt für Ausbildungsförderung das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Studierende werden zur Antragstellung beraten, Anträge werden bearbeitet, Bescheide werden verschickt und umgesetzt.
Darüber hinaus werden Anträge an die Darlehnskasse der nordrhein-westfälischen Studierendenwerke bearbeitet.