Während es im Kaiserreich 159 Verurteilungen wegen des Delikts Landesverrat gab, waren es in der Weimarer Republik über 10.000 Verfahren wegen Hoch- und Landesverrat, allein im Zeitraum von 1919 bis 1925 erfolgten mehr als 1.600 Verurteilungen. Die Weimarer Justiz ist nicht nur ein Thema, das - wie Theo Rasehorn konstatiert - "Unbehagen" auslöst, sondern auch ein Spiegel für die Kontroversen um die politisch-soziale Neuordnung des Staates. In der Veranstaltung wird es darum gehen, orientiert an Primärquellen und Fallstudien, einen Überblick über wichtige Zäsuren und Konflikte zu erarbeiten. Mit diesem Ziel werden exemplarisch Urteile gegen Repräsentanten der Münchener Räterepublik, das Strafverfahren gegen die Gehilfen der Walter Rathenau-Mörder, die Haupverhandlung gegen die Teilnehmer des Putsches vom 8./9.11.1923 (Hitler-Prozess) vor dem Volksgericht in München und die Hauptverhandlung gegen Carl von Ossietzky vor dem Reichsgericht am 23.11.1931 behandelt.
Hans Hattenhauer, Zur Lage der Justiz in der Weimarer Republik, in: Karl Dietrich Erdmann/Hagen Schulze (Hg.), Weimar Selbstpreisgabe einer Demokratie. Eine Bilanz heute, Düsseldorf 1980; Otto Gritschneder, Das mißbrauchte Volksgericht, in: Der Hitler-Prozess 1924. Wortlaut der Hauptverhandlung vor dem Volksgericht München I, München 1997, Teil 1: 1. - 4. Verhandlungstag, S. XVII-XLI; Heinrich Hannover/Elisabeth Hannover-Drück, Politische Justiz 1918-1933, Hamburg 1977.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Geschichtswissenschaft / Master | (Einschreibung bis SoSe 2012) | 4.4.2; 4.3.3 | Wahlpflicht | 4.5 | scheinfähig | ||
Politische Kommunikation / Master | (Einschreibung bis SoSe 2013) | 3.3 | Interdisziplinärer Bereich |