Über viele Generationen waren Fragen wie diese wichtige Gegenstände der rechtsphilosophischen Debatte: Gibt es ein Recht zu strafen? Aus welchem Grund oder zu welchem Zweck besteht gegebenenfalls dies Recht? Lässt sich daraus das angemessene Strafmaß bestimmen?
Diskutiert werden vor allem drei Theorien: zwei "relative" Theorien, die den Straftäter zum Mittel der Vorbeugung machen, und zwar entweder der Generalprävention (Abschreckung) oder aber der Spezialprävention (z. B. Wiedereingliederung, Resozialisierung), und die "absolute" Theorie der Vergeltung bzw. Retribution, die den Straftäter als mündigen Täter seiner Tat betrachtet, womit er sich die Strafe selbst zuzieht. Ausgehend von Kant, Fichte, Feuerbach und Benjamin Erhard werden wir die Entwicklung der Theorie bei Bentham, Austin und Hart verfolgen.
Für eine Leistungsbescheinigung (im BA-Studiengang) werden zwei Kurzessays, für einen Leistungsnachweis (im MA- oder Lehramts-Studiengang) wird eine Hausarbeit erwartet.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
Magister- oder Lehramts-Studiengang: Abgeschlossenes Grundstudium.
Eine Textsammlung wird zu Beginn des Semesters in Kopie bereitgestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 18-20 | T 8 - 200 | 18.10.2005-07.02.2006 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Erziehungswissenschaftliches Studium für Lehramt | H.A.3 | ||||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | HM PRAKT A; Rechtswiss | 3 | |||
Philosophie / Lehramt Sekundarstufe II | A1; A2; A3; Klassiker | HS | |||||
Philosophie (Hauptfach) / Magister | A1; A2; A3; Klassiker | HS | |||||
Philosophie (Nebenfach) / Magister | A1; A2; A3; Klassiker | HS | |||||
Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2009) | 3.4b | |||||
Praktische Philosophie / Lehramt Sekundarstufe I | A1; A2; C1 | HS |