Richterliche Unabhängigkeit ist eine der Grundlagen des Rechtsstaats, die jedoch bereits
seit einigen Jahren vielerorts bedroht ist. In Deutschland ist die richterliche Unabhängigkeit
daher auch Thema auf dem 73. Deutschen Juristentag, der in Bonn ab dem 21. September
2022 stattfinden wird. Die Professoren Wittreck und Sanders haben das Gutachten, bzw. ein
Referat zu dem Thema verfasst.
Die aktive Teilnahme der Studierenden am Juristentag ist erwünscht und wird vom Deut-
schen Juristentag bezuschusst. Wer an dem Seminar teilnimmt, kann zum Juristentag mit-
fahren und der dortigen Diskussion beiwohnen.
Das Seminar findet als Blockseminar vom 20.-22. Juni 2022 als gemeinsame Veranstaltung
der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Bielefeld und Münster statt. 10
Bielefelder Studierende ab dem 4. Semester können einen Seminarschein erwerben; die
Anfertigung einer SPB-Hausarbeit ist leider nicht möglich.
Liste möglicher Themen
A. Richterliche Unabhängigkeit in Deutschland
1. Historische Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit
2. Sicherungen der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland
3. Richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsicht
4. Richterliche Unabhängigkeit: Beurteilungswesen
5. Richterliche Unabhängigkeit: Richterwahl auf Bundesebene
6. Richterliche Unabhängigkeit: Richterbestellung in den Ländern
7. Richterliche Unabhängigkeit: Das Bundesverfassungsgericht
8. Richterliche Unabhängigkeit: Der „Fall“ Schulte-Kellinghaus
8a. Richterliche Neutralität
B. Richterliche Unabhängigkeit im Rechtsvergleich
9. Richterliche Unabhängigkeit in Österreich
10. Richterliche Unabhängigkeit in der Schweiz
11. Richterwahl durch Losentscheid? Die Schweizer Justiz-Initiative
12. Richterliche Unabhängigkeit in Frankreich
13. Richterliche Unabhängigkeit in Großbritannien
14. Richterliche Unabhängigkeit in Italien
14a. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Gerichten
C. Richterliche Unabhängigkeit im Europarecht
15. Schutz der richterlichen Unabhängigkeit im Primärrecht der Union
16. Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in der EMRK
17. Akteure der richterlichen Unabhängigkeit: Die Venedig-Kommission
18. Akteure der richterlichen Unabhängigkeit: Der Konsultativrat Europäischer
Richter (CCJE) und seine „Opinions“
19. Akteure der richterlichen Unabhängigkeit: Das Netzwerk Europäischer Ge-
richtsverwaltungsräte
20. Fallstudie I: Die polnischen Justizreformen vor dem EuGH
21. Fallstudie II: Die polnischen Justizreformen vor dem EGMR
22. Fallstudie III: Die Vorlage des VG Wiesbaden vor dem EuGH
Die Seminarleitung freut sich auch über Themenvorschläge der Studierenden.
Anmeldung:
Interessierte melden sich bitte möglichst zeitnah, spätestens bis zum 24.01. per Email unter
elisabeth.faltinat@uni-bielefeld.de verbindlich an. Bitte geben Sie unbedingt an, in wel-
chem Semester Sie sich befinden, ob und welche Vorkenntnisse und gegebenenfalls
Sprachkenntnisse Sie haben und für welches Thema Sie sich interessieren.
Teilnehmendenauswahl, Vorbesprechung und Themenvergabe:
Am 31.01.2022 um 16.00 findet per Zoom eine Vorbesprechung statt, bei der die einzelnen
Seminarthemen verbindlich vergeben werden und eine Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten erfolgt.
Durchführung des Seminars:
Das Seminar wird als Blockseminar vom 20. bis 22. Juni 2022 im Landhaus Rothenberge
stattfinden, ein Seminarzentrum der Universität Münster in schöner Lage.
Ansprechpartnerin:
Für Rückfragen inhaltlicher wie organisatorischer Art wenden Sie sich bitte an Frau Elisabeth
Faltinat (elisabeth.faltinat@uni-bielefeld.de).
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Schlüsselqualifikation | Wahl | 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. | Seminarschein |
Erwartet werden die schriftliche Ausarbeitung einer Seminararbeit und eines Thesenpapiers,
der Vortrag der Arbeit vor den Teilnehmenden des Seminars sowie ihre anschließende Dis-
kussion. Die Seminararbeiten sind voraussichtlich bis zum 4. Juni 2022 abzugeben. Bis spä-
testens zum 30.04.2022 sollten Studierende eine Gliederung für ihre Seminararbeit an Frau
Prof. Dr. Anne Sanders abgeben und erhalten in Folge Feedback zu dieser für die weitere
Ausarbeitung der Seminararbeit.