Das Seminar thematisiert zunächst die Zunahme gesellschaftlicher Kontrollobjekte (über die „Ersten Drei Gewalten“ hinaus) sowie Kontrollinstanzen (über Medien als „Vierte Gewalt“ hinaus). Im Rechtsstaat kontrollieren alle alle. Was im 21. Jahrhundert nach totaler Überwachung klingen mag, war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch als emanzipatorische Forderung zu lesen. Wir werden uns sowohl mit konkreten Beispielen als auch mit theoretischen Konsequenzen beschäftigen. Auch wenn der Schwerpunkt auf deutschsprachigen Diskussionen und Referenzräumen liegt, wird der Blick auch auf andere Regionen der Weltgesellschaft gerichtet. Auch in zeitlicher Hinsicht wird es nicht nur um vergangene und gegenwärtige, sondern auch um zukünftige „Aufsicht“ gehen.
Wünschenswert, aber nicht notwendig sind Vorkenntnisse in Rechtssoziologie (Einführung). Notwendig hingegen: Interesse am Thema.
Mölders, Marc (2021): Die öffentliche Meinung und ihre Medien als aufsehende Gewalt. Zur Aktualität von René Marcic in digitalen Räumen. In: Kornelia Hahn und Andreas Langenohl (Hg.): Protestkommunikation: Konflikte um die Legitimität politischer Öffentlichkeit. Wiesbaden: Springer VS.
Speth, Rudolf (2018): Machtkontrolle durch Watchdogs. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen 31 (3), S. 6–18.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Ihre Aktive Teilnahme/ Studienleistung dokumentieren Sie durch eine aktive Teilnahme, darüber hinaus durch das Sammeln von insg. sechs Punkten. Dabei handelt es sich um ein seminarinternes Punktesystem, also keine Credit Points. Hierzu haben Sie mehrere (Kombinations-) Möglichkeiten aus Kommentaren, Exzerpten und Präsentationen. Details werden zu Seminarbeginn geklärt und sind der Beschreibung im Lernraum (Ordner 01 Einführung) zu entnehmen.
Eine Hausarbeit, die so lang sein soll, wie es das Thema erfordert, 15 Seiten aber nicht deutlich überschreitet, ist für eine benotete Prüfungsleistung bis zum 30.9.2022 erforderlich. (Fächerspezifische Bestimmungen: Hausarbeit im Umfang von 10-22 Seiten). Die Arbeit kann über den Lernraum eingereicht werden.