Gegenstand der Vorlesung sind die allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts, insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Nach einem Überblick über die Funktionen des Allgemeinen Teils werden Grundsätze des BGB referiert. Ein Schwerpunkt liegt bei Fragestellungen zum Vertragsschluss, zur Stellvertretung, Abschluss- und Gestaltungsfreiheit von Rechtsgeschäften sowie bei den Anfechtungsregeln. Dabei werden die Auswirkungen der Schuldrechtsreform, insbesondere die Änderungen im Verjährungsrecht, beleuchtet. Außerdem dient die Veranstaltung dem Ziel, die Studierenden in die bürgerlichrechtliche Falllösungstechnik einzuführen.
StudPrO 2003: Pflichtfach im Grundstudium (§ 20 Abs. 1 Nr. 1. a) StudPrO 2003). Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Veranstaltung eine Aufsichtsarbeit im Sinne der Zwischenprüfung nach § 21 Abs. 2 a), Abs. 4 Nr. 1. a) StudPrO 2003 anzufertigen. Voraussetzung ist eine Anmeldung nach § 21 Abs. 3 StudPrO 2003 beim Prüfungsausschuss.
StudO 1998: Pflichtveranstaltung nach § 13 Abs. 2 StudO 1998. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten, deren erfolgreiche Teilnahme als Zulassungsvoraussetzung für die Übung im Bürgerlichen Recht gilt (§ 9 Abs. 3 Nr. 1. StudO 1998).
Literaturhinweise erfolgen in der Vorlesung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR I | Pflicht | 3. | 8 | scheinfähig Aufsichtsarbeit GS |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR A | Pflicht | 1. | GS | ||
| Studieren ab 50 | |||||||
| Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |