In der Veranstaltung, die zum Hauptstudium zählt, wird auf das Wissen des Grundkurses Sachenrecht aufgebaut und dieses anhand von umfangreicheren Fallbesprechungen vertieft.
Die Vorlesung ist für die Teilnehmer nach alter Studienordnung zugleich Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Alternativ kann mit dem Bestehen einer Klausur und einer Hausarbeit auch ein Wahlfachschein der WFG 1 erworben werden.
Teilnehmer, die ihr Examen nach neuer Studienordnung ablegen möchten, können in der Veranstaltung die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich nach § 46 Abs. I Ziff. 2 erforderliche Hausarbeit im Pflichtfachbereich BGB und/oder die nach § 46 Abs. I Ziff. 3 erforderliche Aufsichtsarbeit schreiben.
Die erste Hausarbeit wird in den Semesterferien (Ende Februar) ausgegeben. Für den genauen Termin beachten Sie bitte die Aushänge am Lehrstuhl (S 8) bzw. die Ankündigungen auf der Internetseite des Lehrstuhls unter Aktuelles und Lehrveranstaltungen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV); WFG 1 Zivilrecht | Wahlpflicht | 4. 5. 6. | scheinfähig HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Privatrecht (VV); Modul PrivR E | Pflicht | 5. 6. | 2 | scheinfähig HS |