Themen der Veranstaltung sind die Zulassung zur Anwaltschaft einschließlich der Voraussetzungen für die Anwaltszulassung sowie das materielle Berufsrecht auf Grundlage der Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Anhand von praktischen Fallbeispielen werden die Voraussetzungen für eine anwaltliche Tätigkeiten und die einzuhaltenden Bestimmungen besprochen. Zum Ende der Veranstaltung werden auch praktische Aspekte besprochen, etwa die Anbahnung und Bearbeitung von Mandaten sowie damit verbundene Haftungsfragen.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die besonderen berufsrechtlichen Regelungen, die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten und bei der Berufsausübung zu beachten sind. Zugleich gibt die Veranstaltung einen Ausblick bezogen auf praktische Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere bezogen auf die Mandatsbearbeitung und Kommunikation mit Mandanten. Schließlich erfüllt die Veranstaltung auch die Voraussetzungen für eine Anerkennung als verpflichtende Fortbildung für (zukünftige) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 43f BRAO (siehe unten).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 12-14 | X-E0-234 | 07.04.-18.07.2025
nicht am: 01.05.25 / 29.05.25 / 19.06.25 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 1 | Wahl | 5. 6. 7. | ||||
Studieren ab 50 |
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; es erfolgt eine Einführung in die berufsrechtlichen Bestimmungen. Für die Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 43f Abs. 1 BRAO erteilt werden, wenn freiwillig eine Eintragung in die Anwesenheitsliste erfolgt. Es werden insoweit Kenntnisse im Berufsrecht bescheinigt, die für neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwingend nachgewiesen werden müssen. Nach § 43f Abs. 2 BRAO kann eine solche Fortbildung auch bereits bis zu sieben Jahre vor der Zulassung absolviert werden. Die Bescheinigung wird erteilt über den erforderlichen Umfang von zehn Zeitstunden, was folglich eine Teilnahme an mindestens sieben Terminen voraussetzt.