In dem Blockseminar tragen die Referentinnen/Referenten auf der Grundlage zuvor eingereichter Handouts mündlich über die von ihnen bearbeiteten Themen vor; die schriftliche Ausarbeitung der Referate kann auch im Anschluss an die Blockseminarsitzung bis zum Beginn des anschließenden Sommersemesters erfolgen.
Das Kolloquium/Seminar soll als Blockveranstaltung an einem Freitag/Samstagvormittag Anfang/Mitte Januar 2019 stattfinden; der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Eine Vorbesprechung zu dem Seminar, in der Näheres zu Inhalt und Ablauf des Seminars besprochen wird und die Anmeldung und Themenvergabe möglich ist, findet statt am
Donnerstag, 19. Juli 2018, 16 Uhr c.t., Raum H 1 – 116 (H-Gebäude).
Anmeldungen zu dem Seminar sind auch danach über das Sekretariat des Lehrstuhls möglich.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Meth/Grund B; Schlüsselqualifikationen |
Die Teilnahme an dem Kolloquium/Seminar setzt die Bereitschaft zur Übernahme eines schriftlichen oder mündlichen Referats voraus. Es dient vorrangig dem Erwerb eines Seminarscheins bzw. eines Großen Grundlagenscheins durch ein mündliches und schriftliches Referat.
Hierfür sind vorläufig folgende Einzelthemen vorgesehen:
(1) Entstehung der Religionsverfassung der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes
(2) Verbot der Staatskirche und religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates unter dem Grundgesetz
(3) Die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verfassungsrechtsprechung und Literatur
(4) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV)
(5) Christliche Symbole in öffentlichen Gebäuden
(6) Schulgebet – Beten in der Schule
(7) Das Kopftuch von Beamtinnen im Dienst
(8) Gesetzliches Verbot der Vollverschleierung?
(9) Sonn- und Feiertagsschutz
(10) Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV)
(11) Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht
Außerdem ist der Erwerb eines Schlüsselqualifikationsnachweises durch ein mündliches Referat (auf der Grundlage eines zuvor eingereichten Handouts) möglich; hierfür werden ggf. weitere Themen ausgegeben.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: