Arbeitsrecht ist nicht nur Prüfungsstoff, sondern auch ein höchst dynamisches Recht in Wirtschaft und Gesellschaft, das sich von Legislaturperiode zu Legislaturperiode rasch ändern kann. Der „Kampf ums richtige Recht“ wird in dieser Veranstaltung deutlich. Der Schwerpunkt liegt nicht nur in der Vermittlung taktischen Verhaltens in der Praxis und insbesondere im Prozess, sondern auch in der Darstellung klausurrelevanter Bereichen (Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, Fragen des Kündigungsschutzes, Arbeitsgerichtsverfahren). Diese unverzichtbaren Kenntnisse werden so integriert, dass die Anwendung des Wissens auch in der mündlichen wie schriftlichen Prüfung gelingen sollte. Auf der anderen Seite erhält der Teilnehmer Einblick in den täglichen Umgang mit dem Arbeitsrecht in der Praxis und vor Gericht. Im Dezember ist ein Besuch des Arbeitsgerichts Bielefeld geplant. Der Termin wird mit den Teilnehmern abgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, eine häusliche Arbeit für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anzufertigen.
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden in der Veranstaltung ausgegeben, wobei wichtige Unterlagen vor jeder Veranstaltung rechtzeitig per e-mail den eingetragenen Teilnehmern zukommen. Angenehm wäre es, wenn die Teilnehmer den Studienkommentar „Arbeitsrecht“ von Rolfs zur Verfügung hätten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M52RM_ver1 Praxis des Arbeitsrechts | Veranstaltung I | Studieninformation | |
Veranstaltung II | Studieninformation | ||
Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 7: Wahl; EG Arb-u.SozR; EG Verf-u.InsR | Wahlpflicht | 7. | HS |