Das Seminar findet als Blockveranstaltung im Juni 2018 statt; die Abgabe der Seminararbeiten muss voraussichtlich bis ca. Ende Mai 2018 erfolgen. Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar (Seminararbeit, mündlicher Vortrag, durchgängige Anwesenheit beim Blockseminar) kann die Seminarleistung als Hausarbeit im Privatrecht (Hauptstudium, § 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO) verbucht werden. Ferner wird ein Seminarschein ausgestellt; wird die Seminarleistung mit „gut“ bewertet, ist dadurch die Promotionsvoraussetzung des § 5 Abs. 5 Nr. 1a PromO 2013 erfüllt. Der Erwerb eines großen Grundlagenscheins ist nicht möglich. Eine Teilnahme am Seminar ist auch für Studierende im Grundstudium möglich; eine Verbuchung als Hausarbeit kann allerdings nicht erfolgen.
Alle Themen sind vergeben!
1. Die BGB-Gesellschaft als Verbraucher
2. Der Leistungsort der Geldschuld
3. Die Inhaltskontrolle von AGB im B2B-Geschäft
4. Die Bürgschaft als Verbrauchervertrag i.S.d. § 312 Abs. 1 BGB
5. Die Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag
6. Ausbau der mangelhaften und Einbau der mangelfreien Kaufsache im reformierten Kaufrecht
7. Das Recht des Verkäufers zur Verweigerung der Nacherfüllung im reformierten Verbrauchsgüterkaufrecht
8. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte vor Abnahme
9. Das Anordnungsrecht des Bestellers im neuen Bauvertragsrecht
10. Das Innenverhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmen
11. Rechtsfolgen einer nachträglichen Schwarzarbeitsabrede
12. Zuschauerhaftung bei Verursachung einer Verbandsstrafe
13. Das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Wiss. Mit. Lena Daams (ldaams@uni-bielefeld.de, H0-29).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Schlüsselqualifikationen; Modul PrivR E | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | HS |