Die Berücksichtigung der Genderfrage stellt auch im pädagogischen Sektor ein Qualitätsmerkmal dar, denn durch das 1994 veränderte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Staat zum aktiven Herstellen von geschlechterbezogener Chancengleichheit verpflichtet.
Diese Forderung gilt es für den Schulbereich umzusetzen, z.B. durch Konzepte geschlechterbezogener Schulentwicklung: Veränderte Kommunikations- und Kooperationsformen, wie Vielfalt an motivierenden Unterrichtsinhalten, die Erweiterung der Berufs- und Lebensplanung u.v.m.
Dafür werden von den Lehrenden Kenntnisse über geschlechterdifferenzierte Zugänge im Sinne einer Genderkompetenz
benötigt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Erziehungswissenschaft (Nebenfach) / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | M.3.1.2; M.3.1.3; M.4.1.3 | 3 | |||
Erziehungswissenschaftliches Studium für Lehramt | H.D.3; H.E.1 | ||||||
Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) |